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Kein Familienkontakt: Erbausschlagungsfrist beginnt später

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Schleswig - Wer ein Erbe ausschlagen will, muss das rechtzeitig tun. Die Frist hierfür ist kurz: Sie beträgt sechs Wochen. Ihr Beginn hängt davon ab, wann Betroffene Kenntnis von der Erbeinsetzung hatten. Was aber, wenn der Kontakt in der Familie abgerissen ist? In diesem Fall kann die Kenntnis der Erben nicht vorausgesetzt werden. Darauf weist die Arbeitsgemeinschaft Erbrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hin. Sie verweist auf einen Beschluss des Schleswig-Holsteinischen Oberlandgerichts (Az.: 3 Wx 96/15). In dem verhandelten Fall hatte ein Vater zu seinen beiden Kindern nur noch sporadisch Kontakt. Auch das Verhältnis zur Mutter war sehr angespannt. Als der Erblasser starb, rief die Mutter ihre Tochter an und unterrichtete sie vom Tod des Vaters. Sie möge ihrem Bruder Bescheid ge

Katastrophen-Anleihen für Anleger

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Düsseldorf - Bei Sonnenschein ist alles gut. Dann können Anleger, die in Katastrophen-Anleihen, sogenannte Cat-Bonds, investieren, auf hohe Renditen hoffen - mitunter zehn Prozent sind drin. Denn bei diesen Anleihen spekulieren Anleger auf das Wetter. Das Ganze funktioniert so: Der Investor kauft ein Wertpapier, dessen Verzinsung und Rückzahlung an ein bestimmtes Wetterereignis gebunden ist. Ein Beispiel: Bis Ende des Jahres gibt es in Japan kein Erdbeben der Stärke 7,0 oder mehr. «Tritt diese Naturkatastrophe bis dahin nicht ein, erhält der Anleger am Ende der Laufzeit sein Geld zurück, sowie die versprochene Rendite wird ausgezahlt», erläutert Ralf Scherfling von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Allerdings gibt es auch eine Kehrseite: «Erschüttert das Erdbeben die gewählte

Ein Jahr mit vielen Fragezeichen: Anlagestrategien für 2017

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Düsseldorf - Der Brexit, die US-Präsidentschaftswahl oder das Verfassungsreferendum in Italien - 2016 war politisch nicht langweilig. Das konnten auch Anleger spüren. Frank Wieser vom PMP Vermögensmanagement in Düsseldorf resümiert: «Einer mäßigen Rendite standen große Schwankungen und noch mehr Unsicherheiten gegenüber.» Viele der Unsicherheiten bleiben, 2017 brauchen Anleger starke Nerven. Es gibt aber keinen Grund, generell in Panik zu verfallen, findet Wieser. «Viele große Krisen sind seit Jahren bekannt, und die Welt ist nicht untergegangen.» Ähnlich sieht das Niels Nauhauser von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg: «Die Märkte leben ständig mit Herausforderungen.» Viele Entwicklungen seien bereits in den Börsenkursen eingepreist. Daher gebe es in der Regel keine großen Kursau

Umzugskosten in der Steuererklärung angeben

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Berlin - Steuerzahler sollten ihre Umzugskosten in der Einkommensteuererklärung angeben. «Was im Einzelnen abgesetzt werden kann, hängt davon ab, ob der Steuerzahler aus beruflichen oder privaten Gründen umgezogen ist», erklärt Isabel Klocke vom Bund der Steuerzahler. Wer beispielsweise in eine andere Stadt zieht, um eine neue Arbeit aufzunehmen oder um die Fahrtzeit zur Arbeit zu verkürzen, kann gut mit einem beruflich bedingten Umzug argumentieren. Die Umzugskosten können dann als Werbungskosten in der Einkommensteuerklärung angegeben werden. Dazu zählen etwa die Kosten für das Umzugsunternehmen, Reisekosten oder Kosten für die Besichtigung der neuen Wohnung. Diese Aufwendungen sind im Einzelnen, beispielsweise durch Rechnungen, nachzuweisen. Für sonstige beruflich bedingte Umzugskoste

Kfz-Kasko: Auf Klausel zu grober Fahrlässigkeit achten

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Berlin - Bei der Kfz-Kasko-Versicherung sollten Autofahrer darauf achten, dass der Versicherer auch bei grober Fahrlässigkeit zahlt. Der Versicherungsschutz gilt dann auch bei schwerem Fehlverhalten des Versicherten. Eine entsprechende Klausel sollte im Vertrag nicht fehlen, rät die Stiftung Warentest in Berlin. Sie lautet etwa: «Wir verzichten auf den Einwand der grob fahrlässigen Herbeiführung eines Schadens». Denn sonst kann der Versicherer die Leistungen kürzen oder kommt unter Umständen für Schäden gar nicht auf, wenn der Versicherte besonders unachtsam war. Das gilt auch für Hausrat-, Reisegepäck- oder Wohngebäude-Versicherungen. Die Kfz-Haftpflicht- und die private Haftpflicht-Versicherung müssen hingegen auch bei grober Fahrlässigkeit voll zahlen. Typische Fälle für grobe Fahrlä

Kein generelles Umtauschrecht beim Kauf im Laden

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Berlin - Kunden haben im stationären Handel kein generelles Recht auf Umtausch. Viele Händler nehmen Waren aber trotzdem zurück. Die Bedingungen dafür darf der Händler aber selbst festlegen, erklärt die Anwaltauskunft des Deutschen Anwaltvereins (DAV). Im Umkehrschluss muss er sich aber auch daran halten. Billigt also ein Kaufhaus zum Beispiel ein vierwöchiges Rückgaberecht zu, bindet es sich damit rechtlich. Anders ist es, wenn die gekaufte Ware Mängel hat: Hier haben Kunden ein Recht auf Nachbesserung. Umtausch oder Erstattung des Kaufpreises gibt es aber erst, wenn eine Reparatur nicht möglich ist oder ohne Erfolg blieb. Fotocredits: Tobias Hase (dpa/tmn)

2017 wird Strom für viele Haushalte teurer

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München - Ab Januar wird für Millionen Haushalte in Deutschland der Strom teurer. Das ergab eine aktualisierte, bundesweite Auswertung des Preisportals Check24 wenige Tage vor der Jahreswende. Insgesamt 334 Grundversorger hätten ihren Stromkunden für 2017 inzwischen Tariferhöhungen um durchschnittlich 3,5 Prozent angekündigt, berichtete das Portal am Donnerstag. Betroffen davon seien rund elf Millionen Haushalte. Ende November hatte Check24 bereits für 208 Grundversorger steigende Preise gemeldet. «Die Welle der Strompreiserhöhungen für Januar ist fast doppelt so hoch wie im vergangenen Jahr», betonte Geschäftsführer Oliver Bohr. Erfahrungsgemäß würden außerdem im März und April noch einige Versorger nachziehen. Grund für die Erhöhungen sind nach Einschätzung von Fachleuten vor allem

Verbraucherschützer kritisieren zu viel Luft in Packungen

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Berlin - Die Verbraucherzentralen dringen auf strengere Regelungen gegen zu viel Luft in Lebensmittel-Packungen, die einen größeren Inhalt vorgaukeln. «Viele Menschen empfinden das als Täuschung, vielleicht sogar als Betrug» sagte der Chef des Verbraucherzentrale Bundesverbands, Klaus Müller. «Sie zahlen ja für etwas, was sie nachher in der Form nicht bekommen.» Dies sei ein Dauerärgernis etwa beim Kauf von Kaffee, Getränkepulver, Nachspeisen, Frühstückscerealien oder Instantbrühe. «Es wäre wünschenswert, hier klare Vorschriften zu haben, was noch legal ist für bestimmte Produkte», forderte Müller. Eine Stichprobe der Verbraucherzentrale Hamburg ergab kürzlich, dass zwölf untersuchte Packungen im Schnitt 40 Prozent Luft enthielten. So waren eine Tüte Risotto und eine Cornflakes-Packung z

Rundfunkbeiträge: Inkassofirmen dürfen früher eintreiben

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Düsseldorf - Säumige Rundfunkbeitragszahler können ab 2017 schon deutlich früher Post von Inkassofirmen bekommen als bisher. Darauf weist die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hin. Grund dafür ist eine Änderung der Beitragssatzungen der Landesrundfunkanstalten. Bislang musste vor der Beauftragung eines Inkassounternehmens zunächst ein Vollstreckungsversuch durch Behörden - also etwa einen Gerichtsvollzieher - unternommen werden. Durch die Änderungen können Inkassounternehmen nun schon vor dem Gerichtsvollzieher aktiv werden. Dieser Schritt soll nach Angaben des Beitragsservice einerseits Behörden entlasten: Durch den Einsatz von Inkassounternehmen verspricht sich der GEZ-Nachfolger zudem eine schnellere Klärung offener Mahnverfahren. Andererseits entfielen für Betroffene möglicherw

Gefährlich und verboten: Feuerwerk nicht selber basteln

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Stuttgart - Raketen und Böller selber zu basteln, ist gefährlich - und verboten. Wer einen Sprengsatz beispielsweise mit Hilfe einer Anleitung aus dem Internet baut, macht sich strafbar. Denn die Sprengkraft kann dabei ungeahnte Ausmaße annehmen und große Schäden anrichten. Explosionsstoffe unterliegen dem Sprengstoff- und dem Waffengesetz. Darauf macht die Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes (ProPK) aufmerksam. Bei einem entsprechenden Vergehen kann eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren drohen. Strafbar macht sich auch derjenige, der gegen das Zoll- und Sprengstoffrecht verstößt - also etwa ungeprüfte oder in Deutschland nicht zugelassene Böller kauft, weitergibt oder sie anzündet. Dann drohen Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren oder Geldstr