Kind mit Down-Syndrom hat Anspruch auf Schulbegleiter
Kassel - Im Rahmen der Eingliederungshilfe können Behinderte eine Regelschule besuchen. Der Sozialhilfeträger kann hierbei verpflichtet sein, die Kosten für einen Schulbegleiter zu übernehmen. Das ergibt sich aus einer Entscheidung des Bundessozialgerichts (Az.: B 8 SO 8/15 R).
Darauf weist die
Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hin. Der Fall: Das im Jahre 2002 geborene Mädchen leidet am Down-Syndrom und hat einen anerkannten Grad der Behinderung von 100. Sie besuchte im Schuljahr 2012/2013 mit Billigung des zuständigen Schulamtes die erste Grundschulklasse einer Regelschule. Dort wurde sie gemeinsam mit nicht behinderten Kindern unterrichtet. Dabei waren eine Kooperationslehrerin sowie ein Schulbegleiter eingeschaltet. Den zuvor gestellten Antrag auf Übern