Räume gemeinsam nutzen: Wie Eigentümer Konflikte vermeiden
Bonn - Wer eine Eigentumswohnung kauft, der erwirbt auch Anteile am Gemeinschaftseigentum. Dazu gehören nicht nur das Grundstück oder das Treppenhaus, auch gemeinsam genutzte Räume wie ein Partykeller, ein Fitnessraum oder eine Schwimmbad-Halle können Gemeinschaftseigentum sein.
Für Pflege und Instandhaltung kommen die Eigentümer auf - so ist es im Wohnungseigentumsgesetz (WEG) festgelegt. «Die Kosten sind nach Miteigentumsanteil auf alle Wohnungseigentümer umzulegen», erklärt Gabriele Heinrich vom Verband Wohnen im Eigentum (WiE) in Bonn. Abweichungen sind grundsätzlich aber möglich.
So kann in der Teilungserklärung eine andere Kostenaufteilung vereinbart sein. Eine andere Möglichkeit: «Nutzen nur einige Parteien im Haus beispielsweise einen Partyraum, dann kann die Eigentümergemeinscha