Geld und Recht

Finanzberatung: Vertrauen ist gut – Kontrolle besser

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Stuttgart - Viele Anleger und Sparer vertrauen ihrem Finanzberater. Das Problem: «Die Beratung ist oft eigentlich ein Verkauf», sagt Niels Nauhauser von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg in Stuttgart. Berater bekommen für den Abschluss meist eine Provision. Wichtig deshalb: «Sie müssen während des Gesprächs kritisch bleiben.» Unerlässlich ist auch die Vorbereitung: «Machen Sie sich Gedanken über ihre Ziele und Vorstellungen», sagt Nauhauser. Das hilft bei der Auswahl der passenden Finanzprodukte. «Sie sollten die Angebote außerdem gut prüfen.» Am besten ist es, Anleger suchen nach ähnlichen Produkten und vergleichen sie mit den Vorschlägen des Finanzberaters. Wer nicht vollständig von dem Angebot überzeugt ist, sollte besser nicht unterschreiben. Fotocredits: Monique Wüstenhage

Geldautomaten-Gebühr: Verbraucherschützer klagen

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Frankfurt/Main - Gebühren, die einige Finanzhäuser von eigenen Kunden fürs Geldabheben am Bankautomaten verlangen, sorgen für Ärger: Verbraucherschützer ziehen vor Gericht. «Wir haben klare Belege, dass drei Institute ihre Kunden vorher nicht ausreichend über die Preisänderung informiert haben», sagte Finanzmarktwächter Kay Görner von der Verbraucherzentrale Sachsen der Deutschen Presse-Agentur. «Ein Verfahren gegen eine Berliner Genossenschaftsbank läuft bereits vor dem Landgericht Halle.» Görner zufolge müssen Banken und Sparkassen ihre Kunden zwei Monate vor geplanten Preisänderungen informieren und sie auf ihr Kündigungsrecht aufmerksam machen. «Bei den drei Instituten fehlte der korrekte Verweis auf das fristlose und kostenfreie Kündigungsrecht.» Bei einem weiteren Geldhaus gebe es

Auch kinderlose Ehepaare sollten Erbfolge regeln

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Bremen - Ein Testament lohnt sich auch für kinderlose Ehepaare. Denn wenn nichts festgelegt ist, greift im Todesfall die gesetzliche Erbfolge. Bei kinderlosen Ehepaaren bedeutet das: Nicht nur der Partner, sondern auch die Eltern des Verstorbenen können einen Anspruch auf einen Teil des Erbes haben. Darauf weist die Notarkammer Bremen hin. Sollten die Eltern nicht mehr leben, können auch Geschwister, Nichten oder Neffen erben. Um den länger lebenden Partner abzusichern, sollten Paare sich gegenseitig als Alleinerben im Testament einsetzen. Wichtig zu wissen: Auch dann können die Eltern des Verstorbenen Pflichtteilsansprüche anmelden. Deshalb sollten Erblasser - zusätzlich zum Testament - mit den Eltern einen Pflichtteilsverzicht vereinbaren. Diesen Vertrag muss ein Notar beurkunden. Fot

Betriebskostenabrechnung macht sich steuerlich bezahlt

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Berlin (dpa/tmn) - Die Betriebskostenabrechnung macht sich für die meisten Mieter steuerlich bezahlt. Denn viele der darin abgerechneten Posten gelten als haushaltsnahe Dienstleistungen oder handwerkliche Tätigkeiten. «Da eine große Vielzahl von Tätigkeiten begünstigt ist, gibt es praktisch keine Einkommensteuererklärung mehr, in der der Steuerbonus nicht greift», erklärt Erich Nöll vom Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine (BVL) in Berlin. Anerkannt werden zum Hausmeister- und Gärtnerleistungen, Kehr- und Überprüfungsarbeiten des Schornsteinfegers, Maßnahmen zur Taubenabwehr, zur Überprüfung und Wartung der Lift- oder Heizungsanlagen und zur Ungezieferbekämpfung sowie Reinigungsarbeiten im, am und vor dem Gebäude. Auch Kosten für Laub- und Schneebeseitigung auf den Gehwegen vor dem Gebäu

Lebensversicherer suchen nach Auswegen

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Frankfurt/Main - Hohe Garantien für Kunden, mickrige Renditen am Finanzmarkt: Deutsche Lebensversicherer suchen nach Auswegen aus der Zinsfalle. Viele Anbieter haben klassische Lebens- und Rentenversicherungen aufgegeben und setzen auf Produkte ohne Garantiezins. Doch wohin mit Altverträgen, die noch jahrzehntelang laufen? Professionelle Abwickler versprechen eine Lösung. Das Geschäft solcher Spezialisten hat zuletzt Fahrt aufgenommen. Das Zinstief macht Versicherern besonders zu schaffen. Während Banken Gebühren erhöhen und Bausparkassen versuchen, ihre Kunden aus Verträgen mit hohen Sparzinsen zu drängen, muss die Branche weiter für vereinbarte Zinsgarantien von bis zu 4 Prozent geradestehen. Hinzu kommen die seit 2016 erhöhten Kapitalanforderungen, die Anbieter viel Geld kosten. «Lebe

Finanztest: Worauf es bei flexiblen Mischfonds ankommt

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Berlin - Nicht alle Mischfonds halten, was die Anleger sich von ihnen versprechen. Zu diesem Ergebnis kommt die Stiftung Warentest in einer Untersuchung für ihre Zeitschrift «Finanztest» (Heft 05/2017). Angesichts niedriger Zinsen greifen viele Geldanleger aktuell zu Fonds. Auf der Beliebtheitsskala der Privatanleger immer wieder ganz vorne: Mischfonds, die einen Teil des Geldes in Aktien und den anderen Teil in Anleihen investieren. Die Fondsgruppe verzeichnete nach Angaben des Branchenverbandes BVI allein im Januar ein Plus von 3,3 Milliarden Euro. Auf Platz zwei kamen demnach Immobilienfonds mit einem Plus von 1,2 Milliarden vor Aktienfonds mit Zuwächsen von immerhin noch 0,8 Milliarden Euro. Die Experten der Stiftung Warentest haben mehr als 140 flexible Mischfonds untersucht, die

Sozialwahl ist wichtig für Versicherte

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Berlin - Die Deutsche Rentenversicherung Bund hat die Versicherten aufgerufen, an der Sozialwahl 2017 teilzunehmen. «Wir wollen die Wahlbeteiligung bei dieser Sozialwahl steigern», sagte Präsidentin Gundula Roßbach. Dazu wollen die Versicherer mehr auf- und erklären: Was ist die Sozialwahl? Die gesetzlichen Sozialversicherungen sind selbstverwaltet. Sie haben deshalb ihre eigenen Parlamente. Bei der Sozialwahl wählen Versicherte und Rentner ihre Vertreter in diese Parlamente. Es geht also darum, auf diesem Wege den Einfluss der Versicherten und Rentner auf Entscheidungen gegenüber dem Staat zu stärken. Der Gesetzgeber hat die Sozialwahl als festen demokratischen Bestandteil in Deutschland verankert. Sie trägt seit 1953 zum Interessenausgleich und zum sozialen Frieden bei. Die Sozialwa

Wie Anleger einen guten Finanzberater finden

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Düsseldorf - Wer Geld anlegt, will möglichst viel Rendite erwirtschaften. Wertvolle Tipps hierfür erhoffen sich viele von einem Finanzberater. Bei der Suche muss die Wahl nicht unbedingt auf den Kundenbetreuer in der Hausbank fallen. Es kann auch ein unabhängiger Finanzberater sein, der für seine Tätigkeit vom Kunden ein Honorar bekommt. Bei der Suche sollten Anleger auf die Bezeichnungen «Honorar-Anlageberater» und «Honorar-Finanzanlageberater» achten. Der Begriff ist geschützt - im Gegensatz zu Namen wie «Finanzberater» oder «Vermögensberater». Um Anleger besser vor falschen Beratungen zu schützen, hat der Staat nach der Finanzkrise im Jahr 2008 das Wertpapierhandelsgesetz verschärft. Berater stehen nun in der Pflicht, das Kundengespräch bis ins Detail zu dokumentieren. Das Gesprächsp

Keine Ruhe vor dem Fiskus: Rentner und die Steuererklärung

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Berlin - Papierkram bleibt auch Rentnern nicht erspart. Denn viele müssen im Alter ihre Steuererklärung machen. Rund 4,4 Millionen Ruheständler werden für das Jahr 2016 Steuern zahlen müssen, berichtet die Stiftung Warentest unter Berufung auf Schätzungen des Bundesfinanzministeriums. Grundsätzlich gilt: «Eine Einkommensteuererklärung wird immer dann verlangt, wenn der Rentner mit seinen Einkünften über dem Grundfreibetrag liegt», erklärt Uwe Rauhöft vom Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine. Nach Angaben des Bundesfinanzministeriums beläuft sich der Grundfreibetrag im Jahr 2016 auf 8652 Euro. Allerdings kommt es nicht nur auf die Höhe der Rente an, sondern auch darauf, wann jemand in den Ruhestand gegangen ist. Denn Renten werden erst seit 2005 teilweise besteuert. Wer 2005 in Rente ge

Versandkosten bei 44-Euro-Freigrenze berücksichtigen

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Berlin - Erhalten Arbeitnehmer von ihrem Arbeitgeber Sachzuwendungen, sollte auf die Freigrenze geachtet werden. Denn bis zu einem Betrag von 44 Euro fällt keine Lohnsteuer an. Die Frage ist: Zählen auch die Versandkosten zu dem Betrag? «Umstritten ist, ob auch Transport-, Versand- und Verpackungskosten in die monatliche Freigrenze einberechnet werden müssen», erklärt Isabel Klocke vom Bund der Steuerzahler. Nach einem Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg zählen auch diese Kosten dazu (Az.: 10 K 2128/14). Im dem Fall durften sich die Mitarbeiter eines Speditionsunternehmens für unfallfreies Fahren und pfleglichen Umgang mit den Fahrzeugen bei einem anderen Unternehmen Waren bestellen. Dabei wurde die monatliche Freigrenze von 44 Euro eingehalten. Auf den Rechnungen wurden zusätzli