Geld und Recht

Enterbt: Wer trotzdem einen Anteil einfordern kann

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Berlin - Das schwarze Schaf der Familie soll nichts vom Vermögen bekommen? Grundsätzlich ist das möglich. «Entweder ordnet der Vererbende den Ausschluss eines gesetzlichen Erbens im Testament an, oder er erwähnt ihn einfach gar nicht», sagt Eugénie Zobel-Kowalski von der Stiftung Warentest. Abhängig vom Verwandtschaftsgrad steht dem Enterbten aber unter Umständen ein Mindestanteil des Nachlasses zu, der Pflichtteil. Wichtige Fragen und Antworten: Wem steht der Pflichtteil zu? Zum Kreis der Berechtigten gehören der Ehe- beziehungsweise Lebenspartner bei einer eingetragenen Lebensgemeinschaft sowie die Kinder. «Geht eine dieser Personen laut Testament leer aus, hat sie einen Anspruch auf die Auszahlung des Pflichtteils», erklärt Stephanie Herzog von der Arbeitsgemeinschaft Erbrecht im Deu

Mängelware bei Online-Kauf: Widerspruch schriftlich erklären

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Düsseldorf - Kaufhäuser haben in der heutigen Zeit als Alles-in-Einem-Anbieter an Bedeutung verloren. Ob Kleidung, elektronische Geräte - mittlerweile wird vieles im Internet bestellt. Stellt sich die Frage: Hat der Online-Kunde ein Rückgaberecht, wenn das Produkt einen Mangel aufweist? «Grundsätzlich steht Verbrauchern beim Abschluss von Fernabsatzverträgen mit einem Unternehmer ein Widerrufsrecht zu», erklärt Christine Steffen von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Ausnahmen bestehen nur bei Waren, die aus Gesundheits- oder Hygienegründen versiegelt sind. «Ist das Widerrufsrecht nicht ausgeschlossen, kann der Verbraucher innerhalb der Widerrufsfrist von 14 Tagen entscheiden, ob er seinen Vertrag widerrufen möchte.» Dieser Zeitraum beginnt meist ab Erhalt der Ware. Das Widerru

Steuer-Rat: Kosten für Schlüsseldienst meist absetzbar

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Berlin - Steuerzahler dürfen die Kosten für einen Schlüsseldienst in ihrer Einkommensteuererklärung absetzen. Dies geht aus einem Antwortschreiben des Bundesfinanzministeriums auf eine parlamentarische Anfrage hervor (Bundestags-Drucksache 18/11220). «Damit stellt das Ministerium klar, dass der Steuerbonus für Handwerkerleistungen auch für das Öffnen einer Haustür gewährt wird», sagt Isabel Klocke vom Bund der Steuerzahler. Die Klarstellung war notwendig, weil in einem umfangreichen Schreiben des Ministeriums zum Steuerbonus für Handwerkerleistungen und haushaltsnahe Dienstleistungen der Schlüsseldienst nicht erwähnt war. Damit die Steuerermäßigung vom Finanzamt anerkannt wird, muss der Steuerzahler für die Aufwendungen eine Rechnung erhalten. Ganz wichtig: Der Rechnungsbetrag muss auf d

Händler muss Kunden kostenfreies Zahlungsmittel anbieten

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Stuttgart (dpa/tmn) - Händler müssen Kunden mindestens ein kostenfreies Zahlungsmittel anbieten. Zusätzliche Kosten für andere Zahlungsmöglichkeiten dürfen außerdem nicht beliebig festgelegt werden, erklärt die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg in Stuttgart. Gebühren dürfen nur so hoch sein, wie die Kosten, die dem Unternehmen dadurch entstehen. In einem Fall mahnten die Verbraucherschützer einen Elektrohandel ab. Die Firma hatte von Kunden, die ihre Rechnung bar begleichen, 25 Euro Gebühr gefordert. Die Barzahlung stufte das Unternehmen laut Rechnung als «abweichende Zahlungsart» ein. Das ist rechtswidrig. Die Firma darf sich daher nicht mehr auf die Klausel berufen. Fotocredits: Armin Weigel

Sturz von Bierbank rechtfertig kein Schmerzensgeld

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Stuttgart - Besucher müssen damit rechnen, auch mal runterzufallen und sich zu verletzen. Einen Anspruch auf Schadenersatz oder Schmerzensgeld hat man nach einem solchen Unfall nicht in jedem Fall, wie das Oberlandesgericht Stuttgart entschied (Az.: 13 U 165/16). Tanzen auf einer Bierbank könne als «übliches Verhalten in einem Festzelt» angesehen werden, das für sich genommen niemandem vorwerfbar sei, entschieden die Richter und wiesen damit die Klage einer Frau zurück. Diese hatte zusammen mit anderen Besuchern im Oktober 2014 auf dem Cannstatter Wasen auf einer Bierbank getanzt. Dabei fiel sie und prellte sich am Tisch das Knie. Die Frau forderte daher von einem der anderen Tänzer Schmerzensgeld von mindestens 4000 Euro und Schadenersatz. Denn der Mann habe sie durch einen Schlag in de

Ratgeber-Charts: Alexandra Reinwarth auf der Eins

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München - In dieser Woche gelingt Alexandra Reinwarth mit ihrem frechen Titel «Am Arsch vorbei geht auch ein Weg» der Sprung von Platz drei an die Spitze der Top Ten der Ratgeberbücher. Von der Fünf auf die Zwei klettert Stefanie Stahl mit «Das Kind in dir muss Heimat finden». Auf dem dritten Platz landen «Die Ernährungs-Docs». Den Neueinstieg auf Platz fünf schaffen Frank Elstner und der Mediziner Prof. Dr. Gerd Schnack. Mit «Bonusjahre» präsentieren sie ihr Konzept für ein gesundes, langes und erfülltes Leben im Einklang mit den Prinzipien der Natur. Platz Titel Preis 1. (3.)  Reinwarth, Alexandra: Am Arsch vorbei geht auch ein Weg, Mvg Verlag Euro 16,99 2. (5.) Stahl, Stefanie: Das Kind in dir muss Heimat finden, Kailash/Sphinx Euro 14,99 3. (2.)

Sozialwahl: Wahlunterlagen für Sehbehinderte bestellen

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Berlin - An der Sozialwahl können auch Menschen mit Sehbehinderungen oder Leseschwierigkeiten teilnehmen. Darauf macht die Rentenversicherung Bund in Berlin aufmerksam. Ihnen werden dazu Wahlschablonen mit Braille-Schrift und Hör-CDs angeboten, die den Inhalt des Stimmzettels, der Selbstdarstellungen der zur Wahl stehenden Listen sowie eine Anleitung zur Handhabung der Wahlschablone beschreiben. Angefordert werden können die Unterlagen telefonisch über die kostenlose Hotline 0800/31 05 2017. Bei der Sozialwahl werden die Mitglieder der Vertreterversammlung gewählt. Die Versammlungen entscheiden über die wichtigen Fragen bei der Rentenversicherung, wie beispielsweise den Haushalt. Die gewählten Mitglieder kontrollieren auch die Verwaltung, etwa ob die Beiträge ordnungsgemäß verwendet wur

Rente zu Unrecht bezogen: Haften Kinder für die Eltern?

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Celle - Ein generalbevollmächtigtes Kind haftet unter Umständen für die Auflösung des elterlichen Rentenkontos. Das geht aus einer jetzt veröffentlichten Entscheidung des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen (LSG) hervor (Az.: L 16/3 U 58/14). Das bedeutet: Macht ein Sozialversicherungsträger eine Rückzahlung gegen die Eltern geltend, kann das Kind zur Zahlung verpflichtet sein. In dem verhandelten Fall bezog ein Bauunternehmer eine Verletztenrente aus einem Berufsunfall. Der Mann war allerdings 1975 gestorben, das Geld in Höhe von zuletzt 510 Euro monatlich floss aber weiterhin auf das Konto seiner Frau. Als diese nun 2008 in ein Pflegeheim kam, erhielt die Tochter eine Generalvollmacht. Erst in diesem Zusammenhang erfuhr die Unfallversicherung vom Tod des Mannes. Die Beiträge sei

Umfrage: Deutsche sparen für Konsumgüter

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Berlin - Vom Auto bis zur Waschmaschine - Konsumgüter sind derzeit das wichtigste Sparmotiv der Bundesbürger. Nach einer repräsentativen Umfrage von Kantar TNS sind Anschaffungen für 61 Prozent ein Grund, Geld beiseite zu legen. Wichtig ist ebenfalls die Altersvorsorge, für die 58 Prozent sparen. Auf Platz drei landet Wohneigentum (42 Prozent) vor der Kapitalanlage (29 Prozent). Für die Ausbildung der Kinder und eine finanzielle Reserve sparen hingegen nur wenige (jeweils 3 Prozent). Bei der Wahl ihrer Anlageform achten viele offenbar nicht auf Rendite. Denn eine andere repräsentative Umfrage des Marktforschungsinstituts Toluna zeigt: Das Girokonto ist derzeit mit 55 Prozent die beliebteste Anlageform, gefolgt von Sparbuch (52 Prozent) und Tagesgeldkonto (35 Prozent). Jeder Dritte (33 P

Steuererklärung: Kein Verspätungszuschlag bei Frist-Fehler

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München (dpa/tmn) - Setzt das Finanzamt Steuerzahlern eine Frist für die Abgabe ihrer Steuererklärung, muss die Behörde das ausreichend begründen. Anderfalls ist die Aufforderung rechtswidrig. Zwar kann eine Begründung nachgereicht werden. Wurde aber die Steuererklärung inzwischen eingereicht, ist ein Verspätungszuschlag nicht mehr rechtens, befand der Bundesfinanzhof (BFH) in München (Az.: VIII R 52/14). Im verhandelten Fall hatte das Finanzamt einen Steuerzahler aufgefordert, die Einkommensteuererklärung für 2010 bis zum 31. August 2011 - und damit vorzeitig - einzureichen. Allerdings war aus der formelhaften Begründung, das Finanzamt handle im Interesse einer ordnungsgemäßen Durchführung des Besteuerungsverfahrens, nicht erkennbar, aus welchem konkreten Grund die Abgabefrist verkürzt