Enterbt: Wer trotzdem einen Anteil einfordern kann
Berlin - Das schwarze Schaf der Familie soll nichts vom Vermögen bekommen? Grundsätzlich ist das möglich. «Entweder ordnet der Vererbende den Ausschluss eines gesetzlichen Erbens im Testament an, oder er erwähnt ihn einfach gar nicht», sagt Eugénie Zobel-Kowalski von der Stiftung Warentest.
Abhängig vom Verwandtschaftsgrad steht dem Enterbten aber unter Umständen ein Mindestanteil des Nachlasses zu, der Pflichtteil. Wichtige Fragen und Antworten:
Wem steht der Pflichtteil zu?
Zum Kreis der Berechtigten gehören der Ehe- beziehungsweise Lebenspartner bei einer eingetragenen Lebensgemeinschaft sowie die Kinder. «Geht eine dieser Personen laut Testament leer aus, hat sie einen Anspruch auf die Auszahlung des Pflichtteils», erklärt Stephanie Herzog von der Arbeitsgemeinschaft Erbrecht im Deu