Eine Pflegekraft im Pflegeheim ist nicht selbstständig
Darmstadt - Pflegekräfte in einem Pflegeheim sind meist abhängig beschäftigt. Damit unterliegen sie der Sozialversicherungspflicht. Dies ist dann der Fall, wenn sie in die Arbeitsorganisation des Heimes voll eingegliedert sind.
Deutlich wird das an einer Entscheidung des Hessischen Landessozialgerichts: Ein Altenpfleger ist in einer stationären Pflegeeinrichtung tätig. Seine Aufgaben umfassen insbesondere die Hilfestellung bei der Körperpflege und der Nahrungsaufnahme, das An- und Ausziehen der Pflegebedürftigen sowie deren Umlagern.
Daneben wechselt er Verbände, verabreichte Infusionen und Medikamente. Er erhält dafür einen festen Stundenlohn. Er meint, dass er für verschiedene Auftraggeber als freiberufliche Pflegefachkraft tätig sei. Die Rentenversicherung sieht aber eine abhängige Be