Geld und Recht

Schuldenfalle vermeiden: Kreditwürdigkeit selber testen

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Düsseldorf - Gründe für einen Kredit gibt es viele. Bevor Verbraucher auf die Suche nach einem günstigen Angebot gehen, sollten sie sich die Frage stellen: Wie viel Kredit kann ich mir überhaupt leisten? Dazu drei Tipps von der Verbraucherzentrale NRW. - Rücklagen: Wer in der eigenen Finanzplanung ein Polster für Unvorhergesehenes berücksichtigt, kann sich Kredite meist sparen. Denn grundsätzlich sollten Finanzierungen per Kredit auf notwendige Anschaffungen beschränkt werden. Zum Beispiel für ein Auto oder auf den Ersatz der defekten Waschmaschine. - Testlauf: Um herauszufinden, wie die Kreditraten sich im Budget bemerkbar machen, können Verbraucher drei Monate lang testweise den Betrag für den geplanten Kredit zur Seite zu legen. Tun sich Löcher auf, kann das Experiment problemlos ab

Viele D-Mark-Münzen noch im Umlauf

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Berlin - 6,7 Milliarden D-Mark-Münzen sind bis heute nicht eingetauscht. Das entspricht 42 Prozent aller Geldstücke, die Ende 2000 im Umlauf waren, erklärt der Bundesverband deutscher Banken in Berlin. D-Mark-Banknoten hingegen wurden zu über 97 Prozent eingelöst. Waren Ende 2000 Geldscheine im Wert von 262 Milliarden DM in Umlauf, stehen davon heute noch etwa 5,95 Milliarden DM aus. Wer alte D-Mark-Bestände findet, kann sie in den Filialen der Deutschen Bundesbank unbegrenzt und kostenfrei in Euro eintauschen. Dafür gilt der offizielle Kurs von 1 Euro gleich 1,95583 DM. Was viele nicht wissen: Geldscheine aus der Frühzeit der Bundesrepublik Deutschland sind teilweise zu Sammlerobjekten geworden. Auch für die frühen Fünf-Mark-Gedenkmünzen aus den 1950er Jahren sind Sammler bereit, tief

BFH: Verzicht auf Pflichtteil kann künftig teurer werden

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München - Der Verzicht auf einen Pflichtteil kann für Erben künftig unter Umständen teurer werden. Das gilt zumindest, wenn für diesen Verzicht eine Abfindung von den Geschwistern gezahlt wird. Nach Auffassung des Bundesfinanzhof (BFH) ist in solchen Fällen nun danach zu unterscheiden, ob der Verzicht bereits zu Lebzeiten oder erst nach dem Tod des Erblassers vereinbart wird (Az.: II R 25/15). Zu Lebzeiten des Erblassers unterliegt der Verzicht der Steuerklasse II. Nach dem Tod des Erblassers kommt die günstigere Steuerklasse I zur Anwendung. In der Steuerklasse II gilt derzeit ein Freibetrag von 20 000 Euro. In der Steuerklasse I gelten derzeit je nach Verwandtschaftsgrad Freibeträge von 100 000 Euro und 500 000 Euro. Im dem verhandelten Fall verzichtete der Kläger 2006 für den Fall, d

Nebeneinkünfte können bei Kindesunterhalt angerechnet werden

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Koblenz - Ein Nebeneinkommen darf beim Kindesunterhalt berücksichtigt werden. Das gilt auch, wenn der unterhaltspflichtige Elternteil dadurch mehr Einkommen erzielt, als er müsste. Allerdings kommt es bei der Anrechnung darauf an, ob die Nebentätigkeit erst nach der Trennung aufgenommen wurde. Die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) informiert über eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Koblenz (AZ: 13 UF 44/16). In dem Fall zahlte der Vater für seine beiden minderjährigen Söhne 110 Prozent des Mindestunterhalts. Nach der Ehescheidung nahm der Vater zusätzlich zu seinem Hauptjob eine Nebentätigkeit auf. Als die Mutter rund zwei Jahre später davon erfuhr, forderte sie, dass das Nebeneinkommen für den Kindesunterhalt voll berücksichtigt wird. Das komme hie

Raum für Raum – So erstellen Mieter ein Übergabeprotokoll

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Berlin - Keine Pflicht, aber auf jeden Fall Kür: Ein Übergabeprotokoll ist für Mieter und Vermieter gleichermaßen sinnvoll. Zweck dieses Protokolls ist es, einvernehmlich den Zustand der Wohnung zu dokumentieren, erklärt der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland in Berlin. Allerdings gilt: Weder Vermieter noch Mieter sind verpflichtet, an einem gemeinsamen Protokoll mitzuwirken. Sollte beim Einzug ein Übergabeprotokoll erstellt worden sein, kann anhand dessen beim Auszug aber leicht festgestellt werden, ob während der Mietzeit neue Schäden in der Wohnung entstanden sind. Mit dem Übergabeprotokoll beim Auszug kann hingegen Streit darüber vermieden werden, ob Schäden während der Mietzeit oder erst nach Rückgabe der Wohnung eingetreten sind. Mieter und Vermieter sollten möglichst

Sozialversicherungspflicht für Fußballspieler der Oberliga

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Stade - Fußballspieler können vertraglich verpflichtet sein, an Lehrgängen, am Training und an sonstigen Vorbereitungen teilzunehmen. Beziehen sie dann ein Entgelt oberhalb bestimmter Pauschalen, sind sie bei ihrem Verein fest angestellt. Dies betrifft auch Spieler der unteren Ligen. Für diese müssen dann Sozialabgaben gezahlt werden, erklärt die Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) informiert mit Blick auf eine Entscheidung des Sozialgerichts Stade (AZ: S 1 KR 167/13). Der Fall: Der Sportverein spielte über Jahre in der fünfthöchsten Spielklasse und teilweise auch in der Oberliga. Das Training der Mannschaft fand an vier Tagen in der Woche je zweieinhalb Stunden statt. Dazu kam mindestens ein Punktspiel pro Woche. Einige der Spieler verdienten zwischen 127

Haushaltshilfe immer anmelden

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Bochum - Partnerschaft, Karriere, Kinder. Und nebenbei muss auch noch der Haushalt gestemmt werden. Fürs Putzen, Bügeln, Kochen und dergleichen mehr holen sich viele gegen Bezahlung Unterstützung in die Wohnung. Rund vier Millionen Haushaltshilfen gibt es schätzungsweise in Deutschland. Doch viele davon arbeiten schwarz. Wer seine Haushaltshilfe nicht anmeldet, begeht eine Ordnungswidrigkeit. «Spätestens wenn die Haushaltshilfe beim Putzen etwa von der Leiter fällt und schwer verletzt ins Krankenhaus muss, fliegt die Schwarzarbeit auf», sagt Mareike Bröcheler von der Deutschen Gesellschaft für Hauswirtschaft (dgh). Der behandelnde Arzt muss den Unfall immer dem zuständigen Unfallversicherungsträger melden. Besteht für die verletzte Person kein Versicherungsschutz, kann der Auftraggeber

Abschreibung von Software: Wer wartet, kann Steuern sparen

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Berlin - Wer Computerprogramme für den Beruf braucht, kann die Kosten dafür künftig besser steuerlich geltend machen. Denn die Grenze für sogenannte Trivialprogramme wird angehoben. Derzeit gelte Standardsoftware mit einem Nettoanschaffungswert von bis zu 410 Euro als Trivialprogramm, erklärt Isabel Klocke vom Bund der Steuerzahler. Das heißt: «Die Ausgaben dürfen sofort im Jahr der Anschaffung als Werbungskosten beziehungsweise Betriebsausgabe abgesetzt werden.» Liegt der Preis bei mehr als 410 Euro netto, muss das Computerprogramm über drei Jahre abgeschrieben werden. Künftig soll der Betrag aber auf 800 Euro angehoben werden. Das hat den Vorteil, dass auch teurere Software direkt im Anschaffungsjahr in der Einkommensteuererklärung vollständig angesetzt werden kann. Davon profitieren

Raum für Raum – So erstellen Mieter ein Übergabeprotokoll

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Berlin - Keine Pflicht, aber auf jeden Fall Kür: Ein Übergabeprotokoll ist für Mieter und Vermieter gleichermaßen sinnvoll. Zweck dieses Protokolls ist es, einvernehmlich den Zustand der Wohnung zu dokumentieren, erklärt der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland in Berlin. Allerdings gilt: Weder Vermieter noch Mieter sind verpflichtet, an einem gemeinsamen Protokoll mitzuwirken. Sollte beim Einzug ein Übergabeprotokoll erstellt worden sein, kann anhand dessen beim Auszug aber leicht festgestellt werden, ob während der Mietzeit neue Schäden in der Wohnung entstanden sind. Mit dem Übergabeprotokoll beim Auszug kann hingegen Streit darüber vermieden werden, ob Schäden während der Mietzeit oder erst nach Rückgabe der Wohnung eingetreten sind. Mieter und Vermieter sollten möglichst

Rückkehr in die Gesetzliche: Für Rentner künftig einfacher

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Berlin (dpa/tmn) - Rentner können künftig leichter von der freiwilligen oder privaten in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln. Möglich macht das eine gesetzliche Neuregelung zur Berechnung der Vorversicherungszeit, die zum August in Kraft getreten ist. Für so einen Wechsel sind bestimmte Voraussetzungen nötig: Pflichtversichert in der Gesetzlichen Krankenversicherung sind Rentner nur, wenn sie in der zweiten Hälfte des Arbeitslebens zu mindestens 90 Prozent in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert gewesen sind - ob freiwillig, pflicht- oder familienversichert. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung Bund in Berlin hin. Neu ist nun, dass für diese erforderliche Zeitspanne drei Jahre für jedes Kind pauschal angerechnet werden. Das gilt für eigene sowie für Adoptiv-, Stief