Anerkennung der Berufskrankheit trotz Vorerkrankung möglich
Darmstadt - Manchmal kann Arbeit krank machen. Die Berufsgenossenschaft muss eine Berufskrankheit dabei unter Umständen sogar anerkennen, wenn der Betroffene eine Vorerkrankung hatte.
Dies zeigt ein Fall beim Landessozialgericht Hessen: Der 1967 geborene Mann arbeitete seit seinem 16. Lebensjahr als Karosserie- und Fahrzeugmeister im Karosseriebau. Dabei war er auch schädlichen Stoffen ausgesetzt, etwa Lösungsmitteldämpfen, Motorabgasen oder Schleifstaub.
Im Alter von 37 Jahren diagnostizierten die Ärzte bei ihm unter anderem eine schwere Atemwegserkrankung mit Lungenemphysem. Auch wurde bei ihm ein genetisch bedingter Enzymmangel festgestellt. Die Berufsgenossenschaft wollte aber keine Berufskrankheit erkennen. Für seine Atemwegserkrankung könne auch sein genetisch bedingter Enzymmangel