Ein Testamentsvollstrecker ist sinnvoll
München - Beim Erben ist Streit oft vorprogrammiert. Wer damit rechnet, dass nach seinem Tod die Erben sich über den Nachlass in die Haare kriegen, kann im Testament einen Testamentsvollstrecker benennen. Dieser sorgt dafür, dass das Erbe genau so verteilt wird, wie es der Wille des Verstorbenen war.
Damit kann er auch dafür sorgen, dass bestimmte Vorgaben auch gegen den Willen der Erben durchgesetzt werden. «Das kann zum Beispiel die Auflage sein, dass ein Haus nicht verkauft wird, sondern im Familienbesitz bleibt», sagt der Präsident des Deutschen Forums für Erbrecht Anton Steiner.
Aber auch in anderen Fällen ist ein Testamentsvollstrecker mitunter sinnvoll. Etwa dann, wenn die Erben minderjährig sind oder wenn klar ist, dass sie zu unerfahren sind, die Nachlassabwicklung selbst in die