Bei Sozialbestattungen kann Anspruch auf Grabstein bestehen
Mainz - Bei einer Sozialbestattung kann Anspruch auf einen Grabstein bestehen. Nach Ansicht des Sozialgerichts Mainz ist der Maßstab für die Beerdigungskosten eine den örtlichen Verhältnissen entsprechende einfache, aber würdige Art der Bestattung.
Ein Holzkreuz oder auch ein besonders einfacher Grabstein entspricht demnach nicht immer dem vom Gesetzgeber geforderten Rahmen, teilt Aeternitas, die Verbraucherinitiative Bestattungskultur, mit.
In dem verhandelten Fall hatte eine Frau eine Bestattungskostenbeihilfe für ihre verstorbene Tochter bei dem Sozialamt beantragt. Bewilligt wurden zunächst Bestattungs- und Friedhofskosten in Höhe von rund 2500 Euro. Wenig später beantragte die Klägerin auch die Übernahme von Grabsteinkosten in Höhe von 3100 Euro.
Die Behörde lehnte den Antrag ab un