Ganzjährige Befreiung von Rezept-Zuzahlung möglich

Berlin – Bis zu ihrem 18. Geburtstag sind Patienten grundsätzlich von der Zuzahlung für rezeptpflichtige Medikamente befreit. Danach müssen sie in der Regel zehn Prozent des Preises zuzahlen – mindestens fünf Euro und höchstens zehn Euro.

Überschreiten die Ausgaben für rezeptpflichtige Medikamente jedoch zwei Prozent ihres jährlichen Bruttoeinkommens, können sich Patienten bei der Krankenkasse von der Zuzahlung befreien lassen. Darauf weist der Deutsche Apothekerverband (DAV) hin.

Für chronisch Kranke liegt die Grenze der finanziellen Belastung sogar nur bei einem Prozent. Sie sind von sämtlichen Zuzahlungen befreit, die diesen Betrag übersteigen. Bei der Berechnung werden zudem Freibeträge abgezogen – in der Regel sinkt also bei chronisch Kranken sowie Familien das zu berücksichtigende Einkommen.

Wer schon absehen kann, welche Medikamente er im Laufe des Jahres regelmäßig einnehmen muss, kann die Befreiung für das gesamte Kalenderjahr 2019 bereits jetzt beantragen – das trifft häufig auf chronisch Kranke zu. Voraussetzung dafür ist, dass sie ein planbares Einkommen haben, etwa monatlich eine feste Rente. Der Vorteil liegt auf der Hand: Die Zuzahlung wird gar nicht erst eingezogen, wenn der Arzt ein Befreiungsvermerk auf dem Rezept einträgt oder Patienten den Befreiungsbescheid in der Apotheke vorlegen.

Fotocredits: Stephan Jansen
(dpa/tmn)

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