Fondssparer sollten Freistellungsauftrag für 2019 prüfen

Frankfurt/Main – Fondssparer sollten für 2019 ihren Freistellungsauftrag prüfen. Ab Anfang Januar werden viele Anleger, die thesaurierende Fonds im Depot haben, die Vorabpauschale an das Finanzamt abführen müssen. Darauf weist die Aktion «Finanzwissen für alle» der Fondsgesellschaften hin.

Thesaurierende Fonds schütten Dividenden und Gewinne nicht an ihre Anleger aus, sondern legen sie immer wieder neu an. Auf die Wertsteigerungen ihres Fonds müssen Anleger ab Januar dann jedes Jahr eine fiktive Steuer bezahlen. Sie wird von dem depotführenden Institut Anfang 2019 berechnet.

Die depotführende Stelle darf die Beiträge direkt von einem Konto des Anlegers einziehen. Eine Abbuchung erfolgt aber nur, wenn die Erträge den Freistellungsauftrag übersteigen. Deshalb sollten Anleger möglichst bald einen entsprechenden Freistellungsauftrag erteilen. Der Sparer-Pauschbetrag (bei Einzelveranlagung maximal 801 Euro, bei Zusammenveranlagung 1602 Euro) kann auch auf mehrere Institute verteilt werden.

Fotocredits: Armin Weigel
(dpa/tmn)

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