Finanzwesen: Benötigen wir ein gesetzliches Recht auf ein Girokonto?

Können Sie sich vorstellen, Ihre Finanzen ohne ein Girokonto verwalten zu müssen? Für fast 700.000 Menschen in Deutschland ist das bittere Realität. Da diese Bürger in vielerlei Hinsicht benachteiligt sind, werden die Forderungen nach einem einklagbaren Recht auf ein Girokonto immer lauter.

Bargeldlos zahlen ist keine Selbstverständlichkeit

Bereits 1909 wurde in Deutschland der Postscheckdienst eingeführt, damit bekam jeder Bürger die Möglichkeit, sein Recht auf bargeldloses Zahlen wahrzunehmen. Als die Postbank im Jahre 1995 privatisiert wurde und damit diese Möglichkeit entfiel, verpflichtete sich der Verband der deutschen Kreditinstitute freiwillig, jedem Bürger unabhängig von seiner wirtschaftlichen Situation ein sogenanntes Jedermann-Konto auf Guthabenbasis einzurichten. Auf diese Weise wollten die Banken vermeiden, dass ein gesetzlicher Rechtsanspruch auf ein Girokonto beschlossen würde. Die Praxis sieht jedoch anders aus. Immer wieder weigern sich Banken Sozialhilfeempfängern und anderen wirtschaftlich schwachen Personen ein Konto einzurichten.

Erhebliche Nachteile

Jeder weiß, dass man den meisten Zahlungsverpflichtungen nur auf dem Bankweg nachkommen kann, Miete, Strom, Versicherungen – alles lässt sich nur bargeldlos bezahlen. Für die meisten Menschen ist das kein Problem. Wer ein regelmäßiges Einkommen vorweisen kann, bekommt überall ein Girokonto. Selbst Banken, wie die Volkswagenbank bieten Ihren Kunden diese Möglichkeit. Unter der Adresse https://www.volkswagenbank.de lässt sich nachlesen, dass fast alle Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Girokonto kostenlos angeboten werden. Steckt jemand in finanziellen Schwierigkeiten und bekommt darum kein Girokonto, sieht das ganz anders aus. Er müsste die Bareinzahlung auf ein fremdes Konto nutzen, um seine Rechnungen zu bezahlen. Für diese Dienstleistung verlangen viele Banken etwa 10 Euro – viel Geld für die Betroffenen. Manche bitten darum Bekannte, deren Konto mitbenutzen zu dürfen; doch ganz risikolos ist dieses Verfahren natürlich nicht.

Kommt eine Regelung durch die EU?

Bisher haben die Menschen, denen ein Konto verwehrt wird, kaum eine Lobby. Zwar gibt es einen Ombudsmann, der in solchen Fällen vermitteln sollte, doch aus Scham wollen viele diesen Weg nicht gehen. Versuche, in Deutschland eine gesetzliche Regelung auf den Weg zu bringen, sind bisher immer gescheitert. Jetzt hoffen Betroffene auf eine Regelung durch die EU, bis Juni soll ein entsprechender Gesetzentwurf vorgelegt werden.

Bildquelle: svort – fotolia