Familienversicherung – die günstige Alternative zur eigenen Krankenversicherung

Leider steigen seit einigen Jahren die Beiträge zur Krankenversicherung ständig. Da ist es gut, wenn man durch eine Familienversicherung Kosten sparen kann. Aber wer kann diese Leistung überhaupt in Anspruch nehmen?

In Deutschland gibt es ja bekanntlich zwei Modelle der Krankenversicherung, die gesetzliche und die private. Während bei den privaten Krankenkassen jedes Mitglied Versicherungsbeitrag zahlen muss, bieten die gesetzlichen Krankenkassen die Möglichkeit einer Familienversicherung. Das bedeutet, dass ein Mitglied der gesetzlichen Krankenkassen beitragsfrei eine weitere Person mitversichern kann. Wie der Name schon sagt gilt dies für Familienmitglieder. Klingt gut, weil man sich einen Versicherungsbeitrag spart,  gilt aber leider nicht in allen Fällen.

Wie immer in solchen Fällen, in denen man Geld sparen kann, ist der Katalog der Ausnahmen länger als der des Regelfalls, die wichtigsten Voraussetzungen für eine Familienversicherung sind hier einmal zusammengefasst:

Regeln und Ausnahmen zur Familienversicherung

1. Familienversicherungsfähig sind alle „direkten“ Familienangehörigen, maßgeblich sind dies Ehegatten, Lebenspartner und Kinder. Auch adoptierte, Stief – und Enkelkinder fallen unter diese Regelung, sofern sie mit dem Versicherten in einem gemeinsamen Haushalt leben. Aber auch Kinder von bereits familienversicherten Mitgliedern können unter diese Regelung fallen.
2. Kinder sind grundsätzlich bis zu ihrem 18. Lebensjahr familienversichert, weiterführend bis zum 23. Lebensjahr wenn das Kind nicht erwerbstätig ist und bis zum 25. Lebensjahr, wenn sich das Kind in einer Ausbildung befindet. Im Falle einer körperlichen Behinderung, die einen eigenständigen Unterhaltserwerb ausschließt, ist das Kind ohne Alterseinschränkung familienversichert.
3. Die Familienversicherung ist nicht möglich, wenn der gesetzlich Versicherte pflichtversichert ist.
4. Nicht familienversichert werden können Selbstständige, die ihre Selbstständigkeit hauptberuflich ausüben, also wenn sie Angestellte beschäftigen oder mehr als 18 Stunden in der Woche tätig sind.

Leider sind dies noch nicht alle Regel und Ausnahmen, aber zumindest die wichtigsten. Sollte jedoch eine Familienversicherung in Betracht kommen, kann man sich hier gern ausführliche Informationen holen.