Erwerbsminderungsrente gibt es nur auf Antrag

Berlin – Wer aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Lage ist zu arbeiten, kann eine Erwerbsminderungsrente bekommen. Allerdings müssen dafür die Voraussetzungen erfüllt werden.

Der Anspruch besteht, wenn ein Versicherter aus gesundheitlichen Gründen auf nicht absehbare Zeit nur noch weniger als drei Stunden pro Tag erwerbstätig sein kann, erklärt die Deutsche Rentenversicherung Bund. Kann der Versicherte weniger als sechs Stunden pro Tag arbeiten, hat er Anspruch auf Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung.

Erwerbsminderungsrente gibt es grundsätzlich nur auf Antrag. Versicherte können sich entweder an einen Rentenberater wenden. Die Adressen finden sich unter anderem auf der
Homepage der Deutschen Rentenversicherung oder sie können telefonisch erfragt werden (0800 10004800). Wer einen neuen Personalausweis mit elektronischem Identitätsnachweis hat, kann den Antrag auch direkt online stellen.

Dem Antrag beigefügt werden muss eine Auflistung über die Gesundheitsstörungen, die zum Rentenantrag führen, Namen und Anschriften der behandelnden Ärzte sowie die Arztberichte. Angaben zu ärztlichen Untersuchungen durch öffentliche Stellen wie zum Beispiel Krankenkassen müssen ebenso eingereicht werden wie Daten zu Krankenhausaufenthalten und eine Aufstellung der bisherigen Tätigkeiten samt Lohn- und Gehaltsgruppen.

Fotocredits: Patrick Pleul
(dpa/tmn)

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