Ergonomische Büromöbel: Hier bekommen Sie Zuschüsse

Ergonomische Produkte wie Büromöbel können in Deutschland auf Antrag von den Sozialversicherungsträgern oder von der Agentur für Arbeit auf Antrag bezuschusst werden. Wer Anspruch auf solche Leistungen hat, welcher Träger diese zahlt und wie sie beantragt werden, erfahren Sie hier.




In welchem Fall kann eine Bezuschussung beantragt werden?

Zuerst einmal ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet, für gute, also der Gesundheit förderliche Büromöbel zu sorgen – daher ist er der erste Ansprechpartner für eine potenzielle finanzielle Beteiligung. Sollte er nicht willens sein, die benötigten Möbel zu bezahlen, darf er deren Einsatz in seinen Geschäftsräumen dennoch nicht verweigern. Jeder Arbeitnehmer, der ergonomische Büromöbel zum Erhalt seiner Arbeitsfähigkeit benötigt oder diese sogar ärztlich verordnet bekommt, kann eine Bezuschussung beantragen.

An wen müssen Arbeitnehmer sich wenden?

Als Kostenträger kommen die Rentenversicherungen, die gesetzliche Unfallversicherung oder die Berufsgenossenschaft in Frage. Auch das Arbeitsamt oder die Landeswohlfahrtsverbände bieten sich unter Umständen als Träger einer Bezuschussung an. Alle genannten Stellen unterhalten für solche Fragen zuständige Beratungsstellen. Des Weiteren unterstützen „Gemeinsame Servicestellen für Rehabilitation“ ratsuchende Arbeitnehmer in allen Fragen der Rehabilitation nach Krankheiten oder Unfällen. Sie nehmen zum Beispiel Anträge auf und ermitteln, welcher Träger für eine Unterstützung zuständig ist. Im Bedarfsfall wird von dort aus auch der Kontakt zum zuständigen Reha-Träger hergestellt – so ist gewährleistet, dass besonders schnell gehandelt werden kann.

Was braucht man, um einen Antrag auf Bezuschussung zu stellen?

Für eine Beantragung einer Bezuschussung ergonomischer Büromöbel werden einige Dokumente benötigt:

• Ein Antrag auf Leistungen zur Rehabilitation. Eventuell müssen noch einige Zusatzfragebögen ausgefüllt und eingereicht werden. Alle Formulare sind beim Kostenträger erhältlich.
• Ein ärztliches Attest oder der Entlassungsbericht einer Rehaklinik mit dem Hinweis darauf, dass ein entsprechendes Hilfsmittel zur Fortführung einer Tätigkeit unabdingbar ist.
• Eine detaillierte Beschreibung der zurzeit ausgeübten Tätigkeit.
• Ein Kostenvoranschlag eines auf ergonomische Büromöbel spezialisierten Fachhändlers.

Um einen für den individuellen Bedarf optimalen Bürostuhl zu finden, kann die Hilfe eines Fachhändlers in Anspruch genommen werden – auch ergonomische Stehtische erhalten Sie bei JOMA.

Artikelbild: endostock – Fotolia

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