Erfrischungsgeld für Wahlhelfer ist steuerfrei

Neustadt a.d. Weinstraße – Bald stehen im Osten Deutschlands Wahlen an. Ehrenamtliche Helfer sorgen für einen reibungslosen Ablauf: Sie prüfen am Wahltag die Wahlscheine, geben die Stimmzettel aus und zählen am Abend die Stimmen.

Dafür bekommen sie ein Erfrischungsgeld. Dieses muss nicht versteuert werden, wie die Vereinigte Lohnsteuerhilfe informiert.

Wahlberechtigte können für das Ehrenamt verpflichtet werden, wenn es nicht genügend Freiwillige gibt. Ablehnen können sie nur aus dringenden beruflichen Gründen oder wegen Krankheit.

Wer hilft, bekommt als Anerkennung und zur Verpflegung im Laufe des Tages das Erfrischungsgeld ausgezahlt. Die Höhe ist dabei je nach Ort unterschiedlich. Bei bundesweiten Wahlen steht Wahlhelfern laut
Bundeswahlordnung 25 Euro zu, Wahlvorsteher bekommen 35 Euro. Bei Landes- und Kommunalwahlen legen die Länder den Betrag fest. In
Brandenburg und
Sachsen, wo am 1. September gewählt wird, sieht das Landesrecht je nach Aufgabe 25 bis 35 Euro vor, in
Thüringen bekommen Helfer der Landtagswahl am 27. Oktober 16 Euro. Manche Gemeinden zahlen allerdings freiwillig mehr.

Fotocredits: Peter Endig
(dpa/tmn)

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