Erbschaftssteuerreform 2008 – was hat sich alles geändert

Durch eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes aus dem Jahr 2006 machten sich Änderungen im Erbschaftssteuerrecht notwendig. Noch ist das Gesetz zur Erbschaftsteuerreform nicht in Kraft getreten, spätestens im Sommer 2008 ist damit zu rechnen.
Das Vererben von größeren Erbschaften und Erbschaften, die an entfernte Verwandte gehen, werden mit höheren Steuern belegt.

Aber rückwirkend zum Jahresbeginn 2007 sollen die persönlichen Freibeträge deutlich erhöht werden, sodass davon auszugehen ist, dass sich das Häuschen auch in Zukunft ohne Steuern vererben lässt. Für Ehepartner, Kinder und Enkel sollen Freibeträge bis zu 500.000 Euro ermöglichen, dass es beim Vererben von privat genutztem Wohnraum auch in Zukunft keine zusätzliche steuerliche Belastung geben wird.

Neue Regelungen wird es auch für die Unternehmensnachfolge bei kleineren und mittelständischen Unternehmen geben. So soll eine Betriebsübergabe an die Erben völlig steuerfrei bleiben, wenn der Erbe die Arbeitsplätze in der Firma über 10 Jahre im Wesentlichen erhält und der Betrieb dann weitere 15 Jahre im Vermögen des Erben fortgeführt wird.

Im Ergebnis der Erbschaftssteuerreform wird die Bewertung von selbst genutztem Wohnraum und von Firmengrundstücken deutlich ansteigen, dass soll durch die erwähnten höheren Freibeträge wieder ausgeglichen werden.
Fazit ist, nahe Verwandte werden durch die Reform begünstigt, während entfernte Verwandte oder nicht eheliche Lebensgemeinschaften mehr zur Kasse gebeten werden.
Das neue Erbschaftsteuerrecht wird letzten Endes dazu führen, dass alleine deswegen die Zahl der Eheschließungen und die Zahl der Adoptionen steigen wird. Wer seinen Neffen adoptiert, kann dadurch eine große Ersparnis bei der Erbschaftssteuer erreichen 🙂