Ein Unternehmen selbst gründen

Schnell ist die Idee gefunden mit einer eigenen Firma Geld zu verdienen. Doch was ist zu beachten und welche finanziellen Aufwendungen  sind damit verbunden? Von der GmbH bis zur Aktiengesellschaft. Welches Unternehmensmodell passt?

[youtube YWYrROHH9Tc]

Zu einer Unternehmensgründung gehören viele Dinge. Eine richtige Marktanalyse um einzuschätzen, ob das Konzept überhaupt eine Chance hat aufzugehen. Ein Unternehmensplan, Standort, Investitionsplan und viele andere Dinge müssen her. Doch die entscheidende Frage bleibt: Welche Rechtsform wähle ich?

In Deutschland gibt es viele Arten von möglichen Rechtsformen.

Die wichtigsten im Überblick.

Einzelunternehmen:

Eingetragener Kaufmann / Eingetragene Kauffrau

Einzelunternehmer sind in der Regel Freiberufler mit selbstständiger Betätigung. Für sie gelten die Gesetze des Handelsgesetzbuches. Ein Einzelunternehmen kann ohne finanzielle Rücklagen von einer Person gegründet werden. Er ist gesetzlich verpflichtet Buch über seine Geschäfte zu führen. Er kann sich in das Handelsregister eintragen lassen. Großer Negativpunkt für den Handelsunternehmer ist seine Haftbarkeit. Denn er haftet mit seinem kompletten Vermögen und Besitz für die Schulden seiner Unternehmung. Privatvermögen wird hier also Betriebsvermögen. Dazu gehört auch das Auto oder Geschäftsräume.

Personengesellschaften:

Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)

Zu dieser Gesellschaft gehören mindestens zwei Personen, so genannte Gesellschafter. Es handelt sich hierbei um eine Personengesellschaft beispielsweise von mehreren Freiberuflern. Die gesetzlichen Grundlagen sind in den Paragrafen 705 ff. des BGB beschrieben. Da eine GbR kein Kaufmann im Sinne des Handelsrechts ist, entfallen auch die Buchführungspflichten. Die Gewinnverteilung kann von den Gesellschaftern frei gewählt werden. Bei der Haftungsfrage wird es allerdings schwierig. Die Haftung ist gesamtschuldnerisch. Das heißt, dass im Notfall ein Gesellschafter für die ganze GbR auch mit seinem Privatvermögen haftet. Jedoch kann dieser dann im Nachhinein von seinen Mitstreitern das Vorgeschossene einfordern.

Prinzipiell lässt sich sagen, dass diese Rechtsformen eher ungeeignet sind, da ein Firmenbankrott auch gleichzeitig der eigene ist.

Des Weiteren gibt es noch: Offene Handelsgesellschaft (OHG); Nicht eingetragener Verein; Kommanditgesellschaft (KG)

Juristische Person des Privatrechts:

Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Mit einem Startkapital von 25000 Euro ist man dabei und kann seine eigene Gesellschaft mit beschränkter Haftung gründen. Das heißt, dass bei einer drohenden Insolvenz das Privatvermögen der Gesellschafter nicht angerührt wird. Bei der GmbH handelt es sich um eine juristische Person. Sie kann Kredite aufnehmen, Grundstücke kaufen, vor Gericht gehen und unter anderem Verträge abschließen.

Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)

Die Kleinform der GmbH ist die Unternehmergesellschaft oder auch 1 Euro GmbH genannt. Eigentlich wurde sie erfunden, da viele Unternehmen keine GmbH auf Grund des hohen Startkapitals gründen wollten und nach England gingen um da eine Ltd. für 1 Pfund zu gründen. Die 1 Euro GmbH ist quasi das deutsche Äquivalent dazu. Nachteil daran ist, dass man  ein Viertel des Jahresgewinns in das Unternehmen stecken muss bis man die 25000 Euro zusammen hat, um eine echte GmbH zu sein. Des Weiteren kommen bei der Gründung Gebühren von bis zu 1000 Euro hinzu. Also nichts da mit 1 Euro GmbH. Naja und mit einem Euro Startkapital kann man nicht mal einen Brief schreiben. Es lohnt sich also mit mehr Startkapital anzufangen. Viele Banken bieten bei findigen Geschäftsideen auch gute Kredite an.

Aktiengesellschaft (AG)

Wem seine GmbH zu langweilig wird, der gründet eine AG und geht an die Börse. Klingt auch viel besser: Aktiengesellschaft – an der Börse notiert. Ja, das hat was. Bei der Aktiengesellschaft wird der Betrieb eines Unternehmens zum Gegenstand gemacht. Es handelt sich um eine Unternehmensform von Wirtschaftsunternehmen mit einem großen Kapitalbedarf. Das Kapital der Aktiengesellschaft ist wie der Name schon sagt in Aktien zerlegt. Aktiengesellschaften sind in der Regel auch sehr groß und die Geschäfte werden von gesonderten Organen geführt. Mit dem Kauf von Aktien, investiert man also sein eigenes Kapital in eine Unternehmung, damit diese für einen Gewinn erwirtschaftet. So kommt man als Gesellschafter einer Unternehmung sehr leicht an frisches Kapital und kann dieses schneller aufstocken und muss keine Zinsen dafür zahlen. In der Regel gibt es ein Mal im Jahr eine Aktionärsversammlung. Hier treffen sich die Aktionäre und bestimmen den Kurs  des Unternehmens für das nächste Jahr– je nach Stimmrecht. Großaktionäre mit einem hohen Stimmanteil können da natürlich mehr mitreden als der kleine Aktionär. Jeder Aktieninhaber hat ein mitgliedschaftliches Recht an der Versammlung teilzunehmen.

Werbung