Ein Plus an Transparenz und Anlegerschutz

Regulierungsanforderungen entlang des Kapitalanlagegesetzbuches

(NL/8444071853) Hamburg, 19. November. Transparenz und Anlegerschutz werden bei indirekten Sachwertanlagen im Zuge der Regulierung groß geschrieben. Das Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) stellt umfassende Anforderungen an Kapital, Zuverlässigkeit und Sachkunde. „Damit sind zwar die Eintrittshürden in den Markt gestiegen. Für die Qualität der angebotenen Produkte kann dies jedoch nur förderlich sein. Anleger sollten von dieser Entwicklung künftig profitieren können“, erklärt Frau Christina Niebuhr, Geschäftsführerin der Hamburger BLS Revisions- und Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft.

Durch das KAGB werden die Kontrollmechanismen verstärkt. Fortan müssen Risiko- und Liquiditätsmanagement sowie Bewertungssysteme vorgehalten werden. „Zusätzlich ist eine Verwahrstelle zu beauftragen, die unter anderem die ordnungsgemäße und zweckgebundene Verwendung der Anlegergelder überprüft“, erklärt Frau Niebuhr. Auch bei dem für Anleger wichtigen Thema Information steigt das Anforderungsprofil – sowohl was den Zeitrahmen als auch was den Umfang betrifft. „Unter die Informationspflicht fallen beispielsweise Angaben über Strategien und Ziele des Fonds, sein Vergütungssystem sowie die Gewährleistung einer fairen Behandlung der Anleger“, führt Frau Niebuhr aus.

Als wichtiger Schritt zu mehr Transparenz muss künftig der Jahresbericht innerhalb von sechs Monaten nach Geschäftsjahresende vorliegen. Hinzu kommen konkrete Regelungen zum Schutz der Anleger. „Darunter fällt unter anderem das gesetzliche Verbot einer Nachschusspflicht. Dies bedeutet, dass Anleger die Anteile an einem geschlossenen Fonds halten, im Falle einer wirtschaftlichen Schieflage des Fonds nicht gegen ihren Willen zur Leistung von Nachschüssen verpflichtet werden können“, so Frau Niebuhr.

Im Ergebnis sorgt das KAGB für mehr Rechtssicherheit. „Der geschlossene Fonds wurde aus einem teilregulierten, grauen Markt in einen voll regulierten weißen Markt überführt und befindet sich fortan auf einer Ebene mit anderen Anlageprodukten beispielsweise aus dem Investmentfondsbereich. Von der Regulierung profitieren sowohl Emittenten als auch Anleger gleichermaßen“, resümiert Frau Niebuhr.

Anlegervorteile nach dem KAGB auf einen Blick:

• Hohe Transparenz und Anlegerschutz durch neue Veröffentlichungs- und Informationspflichten

• Objektive Überwachung der anbietenden Gesellschaften

• Verbesserte Produktqualität und Vergleichbarkeit aufgrund einer höheren Zahl überprüfbarer Informationen

Weitere Informationen finden Sie unter www.bls-hamburg.de und www.faktwert.de

Über BLS

Seit 1998 bietet die BLS Revisions- und Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zeitgemäße Lösungen – von der Wirtschaftsprüfung über Steuerberatung bis hin zur Finanz- und Lohnbuchhaltung. Darüber hinaus überwacht die Hamburger Kanzlei seit vielen Jahren die ordnungsgemäße und zweckgebundene Verwendung von Anlegergeldern in den Anlageklassen Immobilien, Schiffsbeteiligungen, Private Equity und Erneuerbare Energien.

Die gewachsene Expertise in diesem Bereich wird die BLS künftig auch in der Tätigkeit als alternative Verwahrstelle umsetzen.

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