Die steuerlichen Aspekte bei einem Investment in Infrastrukturfonds

Viele Infrastrukturinvestitionen werden mit geschlossenen Fonds finanziert, damit die strapazierten öffentlichen Kassen erleichtert werden. Ein Anleger erwirbt mit einer Beteiligung auch die Unternehmereigenschaft, was natürlich im Gegensatz zu anderen Fondsanlagen Auswirkungen auf die persönlichen Steuern mit sich bringt.

Infrastrukturfonds – Anlagen in Form von Beteiligungen

Bis auf wenige Ausnahmen werden Fonds, die zur Finanzierung von verschiedenen Infrastrukturmaßnahmen initiiert werden, auf bestimmte Einzelprojekte oder auf gleichartige Objekte einer speziellen Kategorie bezogen in geschlossener Form aufgelegt. Je nach Schwerpunkt können das zum einen Straßen, Brücken oder andere Verkehrswege sein, aber auch die Projektierung, Erstellung und der Betrieb von Kraftwerken zur alternativen Stromerzeugung wird so gewährleistet. Für Anleger besteht also die Möglichkeit, sich entweder direkt an einem speziellen Projekt zu beteiligen oder parallel in verschiedene Objekte zu investieren und somit eine Risikostreuung zu erreichen. Die Fondsanlagen stellen eine unternehmerische Beteiligung dar, die von den Initiatoren ausgegeben wird, um den notwendigen Eigenkapital an den Finanzen sicherzustellen. Ist die notwendige Quote erreicht, wird der Infrastrukturfonds geschlossen und das Projekt kann realisiert werden. Unter thomas-lloyd-infrastrukturinvestitionen.de finden Sie weitere Informationen zum Thema Infrastrukturinvestitionen.

Steuerliche Auswirkungen für den Anleger

Da mit dem Erwerb einer Beteiligung auch Privatpersonen als Unternehmer gelten, müssen die Erlöse aus den Fondsanlagen nach § 15 Einkommenssteuergesetz (EStG) versteuert werden. Steuerliche Verluste, die insbesondere in der Anfangsphase durch die Finanzierungskosten und später durch Abschreibungen zugewiesen werden, können bis zur Höhe der Einlage steuermindernd geltend gemacht werden. Des Weiteren kann die während des Betriebes anfallende Gewerbesteuer bei der persönlichen Einkommenssteuer in Abzug gebracht werden. In jedem Fall empfiehlt es sich aber, einen kompetenten Steuerberater zur Ausschöpfung aller steuerlichen Vorteile in Anspruch zu nehmen. Die Gesetzgebung hat zwar die hohen Verlustzuweisungen der geschlossenen Fonds seit 2005 begrenzt, allerdings werden insbesondere Infrastrukturfonds zur nachhaltigen Renditeerzielung aufgelegt. Dabei profitieren Sie von staatlichen Förderungen, da die Infrastrukturmaßnahmen im gesamtgesellschaftlichen Interesse liegen.

Vorteile bei persönlichen Steuern

Da eine Beteiligung an einer geschlossenen Infrastrukturfondsanlage mit einer unternehmerischen Tätigkeit gleichgesetzt wird, sind die Erlöse nach § 15 EStG zu versteuern. Verluste können bis zur Höhe der Einlage in Abzug gebracht werden, seit die steuerliche Gesetzgebung im Jahr 2005 entsprechend geändert wurde. Die im Betrieb anfallende Gewerbesteuer lässt sich mit der persönlichen Einkommenssteuer verrechnen und somit vorteilhaft in Ansatz bringen.

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