Die Schufa – eine wichtige Instanz des heutigen Geschäftslebens

Die Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung „Schufa“ dürfte jedem geschäftsfähigem Bürger heutzutage ein Begriff sein. Hierbei handelt sich um eine Holding, die privatwirtschaftlich organisiert ist und als Schutzinstanz des heutigen Geschäftslebens zu betrachten ist.

Klassische Beispiele, in denen der Einzelne seine Einwilligung in die „Schufa-Abfrage“ geben muss, sind unter anderem der Abschluss eines Handyvertrages oder einer Kreditanfrage. Der Anbieter der jeweiligen Dienstleistung sichert sich hiermit gegen eine eventuelle Zahlungsunfähigkeit des Einzelnen ab. Der Einzelne hingegen wird davor bewahrt, seine aktuelle Liquidität zu überschätzen und auf den Weg in die Schuldenfalle zu geraten. Beide Seiten profitieren somit von der Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung.

Laut eigenen Angaben befinden sich aktuell mehr als 433 Millionen Einzeldaten von knapp 65 Millionen Bundesbürgern im Besitz der „Schufa“, die ihren Hauptsitz im hessischen Wiesbaden hat. Dies bedeutet, dass etwa drei Viertel der Bundesbevölkerung bei der „Schufa“ erfasst sind. Mehr als 77 Millionen Anfragen der Kreditwürdigkeit gehen Jahr für Jahr bei der „Schufa“ ein.

Hierbei werden sämtliche relevanten Daten des Einzelnen gespeichert. Hierzu zählen Kontaktdaten (Name, Anschrift, frühere Wohnadressen) natürlich ebenso wie aufgenommene Kredite, eröffnete Girokonten, ausgegebene Kreditkarten oder abweichendes Zahlungsverhalten. Eidesstattliche Versicherungen, Zwangsvollstreckungen und Insolvenzantrag werden beispielsweise nach drei Jahren aus der „Schufa-Datenbank“ gelöscht, sofern diese positiv vom Einzelnen erledigt wurden.
Positiv- und Negativmerkmale bilden hierbei ein „Scoring“, das dem Vertragspartner des Einzelnen vor Vertragsabschluss ein Bild von der bisherigen Zahlungsmoral des Kunden verschaffen soll. Banken und Kreditkartengesellschaften erhalten hierbei – die Einwilligung des Kunden vorausgesetzt – eine vollständige Übersicht der Positiv- und Negativmerkmale des Kunden. Telefondienstanbieter hingegen werden nur über eventuelle Negativmerkmale des Einzelnen informiert.

Fazit: Die Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung ist eine sinnvolle Unterstützung des heutigen Geschäftslebens. Anbieter und Kunde einer Dienstleistung profitieren gleichsam hiervon.

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