Die Riester-Rente als Lösung des Rentenproblems?

Ein wichtiger Grundpfeiler des Sozialversicherungssystems in Deutschland stellt die gesetzliche Rentenversicherung dar. Aufgrund verschiedener demografischer Entwicklungen und Ereignisse leeren sich die Rentenkassen jedoch zunehmend. Grund hierfür ist zum einen die wirtschaftliche Flaute der letzten Jahre, die ein hohes Maß an Arbeitslosigkeit generiert hat und somit die Einzahlungen in die gesetzlichen Rentenkassen durch die Arbeitnehmer dramatisch reduziert hat und zum anderen die stetig steigende Lebenserwartung der Bundesbürger hierzulande, die durch den medizinischen Fortschritt nachhaltig begünstigt wird. Die Folge hiervon: Die Diskrepanz zwischen Renteneinzahlern und Rentenempfänger steht in einem Missverhältnis. Ein gesundes Rentensystem kann jedoch nur dann optimal funktionieren, wenn ausreichend Beiträge in die Rentenversicherung eingezahlt werden können, um die Bedürfnisse und Ansprüche aktueller Rentenempfänger zu befriedigen.

Diese Entwicklung hat es notwendig gemacht, eine zusätzliche Absicherungsmöglichkeit für jeden Arbeitnehmer in Deutschlands ins Leben zu rufen, die eventuelle Versorgungslücken schließen soll, die sich bei Erreichen des Renteneintrittsalters für den ehemaligen Arbeitnehmer ergeben können.

Das Prinzip der Riester-Rente ist einfach zu verstehen: Jedem Arbeitnehmer oder Ehegatten eines Arbeitnehmers steht es frei, einen bestimmten betrag monatlich oder jährlich in die Riester-Rentenversicherung einzuzahlen. Die Höhe dieses Betrages richtet sich nach dem zu versteuernden Einkommen des Einzelnen.
Ursprünglich war die Riester-Rente im Zuge der Rentenreform als Hilfestellung für den Arbeitnehmer gedacht, eine zusätzliche Absicherungsmöglichkeit für den Einzelnen zu schaffen, die Kürzungen der gesetzlichen Rentenansprüche ausgleichen zu können.

Aus diesem Grund wurde die Riester-Rente vom damaligen Arbeitsminister Walter Riester ins Leben gerufen. Kennzeichnend für die Riester-Rente ist, dass sie sowohl pfändungssicher ist als auch im Falle von Inanspruchnahme von ALG II Leistungen durch den Einzelnen unberührt bleiben kann. Dies unterscheidet sie beispielsweise nachhaltig von Kapitallebensversicherungen.

Fazit: Die Riester-Rente spiegelt den Trend wider, die Verantwortung des Staates mehr und mehr auf den Einzelnen zu übertragen. Jedoch ist die grundsätzliche Idee, die hinter dieser zusätzlichen Rentenabsicherung steht, wegweisend für die Zukunft und verhindert mit Sicherheit eine Verarmung vieler zukünftiger Rentenempfänger.