Der Weg aus der Schuldenfalle

Wer seinen Lebensunterhalt nicht mehr bestreiten kann, verschuldet sich stetig weiter. Viele Menschen sind in dieser Situation überfordert und wissen nicht weiter. Der Druck durch die Gläubiger steigt und ein unbeschwertes Leben ist nicht mehr möglich. Hoch verschuldeten Menschen kann die Privatinsolvenz helfen. Sie ermöglicht es ihnen, einen Neuanfang zu starten.

Der Weg aus der Überschuldung

Bevor der Schuldner Insolvenz anmeldet, werden zuerst andere Möglichkeiten geprüft. Dafür wird die finanzielle Lage des Schuldners mithilfe von Krediten, Mahnbescheiden und Rechnungen überprüft. Die Schuldenberatung, wie beispielsweise www.schuldendirekthilfe.de, hilft anschließend dabei, außergerichtliche Einigungen mit den Gläubigern zu verhandeln. Hierfür wird auch ein Schuldenplan erstellt, der klären soll, wie hoch die Schulden wirklich sind, ob verwertbares Vermögen vorhanden ist oder aus anderen Quellen Geld einbezogen werden kann. Ist der Betroffene so verschuldet, dass von einer grundsätzlichen Zahlungsunfähigkeit gesprochen werden muss, lässt sich der Gang zum Gericht nicht verhindern. Das Amtsgericht prüft anschließend, ob der Schuldenplan erfolgversprechend ist. Ist diesem Fall, können die Gläubiger abstimmen, ob er durchgesetzt werden soll. Stimmt weniger als die Hälfte der Gläubiger zu, wird ein Treuhänder bestellt, der Pfändbares verteilt. Im letzten Schritt wird die Restschuldbefreiung angeordnet.

Weiterer Verlauf und Ausnahmen

In den folgenden sechs Jahren, die auch Wohlverhaltensperiode genannt werden, muss der Schuldner den pfändbaren Teil seines Einkommens abgeben. Momentan betrifft dies alles, was über ein Einkommen von 1.030 Euro hinausgeht. Auch die Hälfte von eventuell anfallenden Erbschaften muss abgegeben werden, Geschenke und Gewinne dürfen jedoch völlig behalten werden. In der Zeit muss der Schuldiger jede zumutbare Beschäftigung annehmen und jeden Wohnungs- und Jobwechsel melden. Nach Ablauf der sechs Jahre wird er dann vom Gericht als schuldenfrei erklärt. Seit 2013 ist es in manchen Fällen möglich, eine Entschuldung schneller zu erreichen. So können Schuldner, die in den ersten drei Jahren 36 % der Forderungen und die Verfahrenskosten begleichen konnten, eine vorzeitige Restschuldbefreiung erreichen. Auch für Betroffene, die die Verfahrenskosten befriedigen konnten, dauert die Wohlverhaltensperiode lediglich fünf Jahre. Für Schuldiger, die ihren Wohlverhaltenspflichten vor der Einleitung des Insolvenzverfahrens nicht nachgekommen sind, beispielsweise weil sie ihren Konkurs verschleppt haben oder ihre Finanzen nicht wahrheitsgemäß offengelegt haben, steht der Weg der Privatinsolvenz nicht offen.

Schuldenfrei durch Insolvenz

Bei Zahlungsunfähigkeit ist es vor allem wichtig, nicht aufzugeben, sondern sich seinen Problemen zu stellen. Eine Schuldenberatung hilft dabei, sich eine Übersicht zu verschaffen und mit planvollem Vorgehen wieder Hoffnung zu fassen. Betroffene sollten so schnell wie möglich Hilfe suchen, um die Überschuldung so klein wie möglich zu halten.

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