Der richtige Umgang mit dem Finanzamt

Jedes Jahr erfolgt wieder dieses lästige Übel: die Steuererklärung. Wer nicht gleich den Steuerberater oder die Steuerberaterin zurate ziehen will, muss sich selbst mit den zahllosen Formularen auseinandersetzen. Zwar ist den Formularen ein langer Ratgeber für das Abgeben der Steuererklärung beigefügt, aber die Formulare ändern sich immer wieder.

Steuern über Steuern

Als Arbeitnehmer unterliegt man entweder der Lohnsteuer oder der Einkommensteuer. Dazu gibt es noch Formulare für die Kapitalertragsteuer, Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, Formulare für Vorsorgeaufwendungen, usw. Der Laie tut sich schwer damit, den Überblick zu bewahren. Mit einem Anruf beim Finanzamt kann man sich viel Ärger ersparen. Es gibt für jeden Bereich spezielle SachbearbeiterInnen, die gerne und unentgeltlich Auskunft geben. Mit der Software Elster lässt sich die Steuererklärung leichter und schneller bearbeiten. Sollte ein Anspruch auf Steuererstattung vorliegen, ist dieses Verfahren sicher sinnvoll, da es direkt übers Internet ans Finanzamt gesandt wird. So wird der Antrag auf jeden Fall schneller bearbeitet als auf dem Postweg. Sollten Belege vonnöten sein, dann sendet das Finanzamt einen Brief mit der Bitte um die Einsendung von Belegen.

Sonderfälle werden schwieriger

Für Gewerbetreibende und Freiberufler ist die Erledigung der Steuererklärung um einiges schwieriger. Sie unterliegen der Umsatzsteuer und müssen deshalb eine vierteljährliche Umsatzsteuer-Voranmeldung abgeben, die am Ende des Jahres in die Umsatzsteuererklärung fürs laufende Jahr mündet. Dazu kommt eine Gewerbesteuererklärung, sofern es sich um eine Gesellschaft des bürgerlichen Rechts oder eine GmbH handelt. Hier prüft das Finanzamt genauer, da Betriebskosten als Betriebsausgaben steuermindernd geltend gemacht werden können. Ebenso können die Krankheitskosten und Beiträge zu den Sozialversicherungen oder zur Altersvorsorge steuermindernd geltend gemacht werden. Sobald die Einkünfte mehr als 1.800 Euro im Monat betragen, muss eine ordentliche Buchführung gemacht werden und zum Jahresende eine Bilanz erfolgen. Nur eine Gewinn- und Verlustrechnung zu erstellen, reicht dann nicht mehr aus.