Dank Kautionskasse keine Mietkaution zahlen?

Ein Umzug bedeutet stets ein gewisses Maß an Stress. Es müssen zahllose Dinge geplant werden, und auch finanziell kann ein Wohnungswechsel mitunter deutlich zu Buche schlagen. Alte und neue Wohnung müssen auf Vordermann gebracht werden, das Umzugsunternehmen will bezahlt werden, und eine neue Bleibe macht oft auch Lust auf neue Möbel. Da bleibt eigentlich nicht mehr viel übrig, um die in Regel anfallende Mietkaution für die neue Wohnung zu hinterlegen. Auf welche verschiedenen Arten die Mietkaution hinterlegt werden kann, zeigt ein Überblick auf www.kostenloses-konto.net. Doch es geht unter Umständen auch anders.

Für die Mietkaution bürgen lassen

Eine Mietkaution erfüllt durchaus einen sinnvollen Zweck. Sie soll den Vermieter zum Beispiel bei Mietausfällen absichern. Für den Mieter selbst jedoch ist die Mietkaution erst einmal verlorenes Geld. Zwar bekommt er sie bei einem reibungslosen Auszug zurückerstattet, doch so lange ist der Betrag für ihn unantastbar.

Da scheint es für ihn wesentlich attraktiver zu sein, das Geld weiterhin zur freien Verfügung zu haben und stattdessen eine Mietkautionsversicherung abzuschließen. Diese bürgt dann für die Kaution. Dadurch erhält der Vermieter die Sicherheit, im Ernstfall nicht auf Unkosten sitzen zu bleiben, der Mieter selbst aber muss nicht auf einmal einen meist sehr hohen Betrag (bis zu drei Kaltmieten) hinterlegen.

Natürlich ist auch die Mietkautionsversicherung nicht umsonst. Es werden monatliche Beiträge fällig, die jedoch wesentlich leichter zu stemmen sind als die Mietkaution selbst. Angebote und Bewertungen der verschiedenen Anbieter lassen sich im Internet vergleichen. Hier finden Sie den Überblick auf http://www.kostenloses-konto.net/mietkaution.html.

Foto zur Verfügung gestellt von Daniel Fuhr – Fotolia

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