Betrugsopfer können Geld von Western Union zurückfordern

Mainz – Betrugsopfer, die Geld durch Bargeldtransfers via Western Union verloren haben, bekommen mehr Zeit, um ihren Schaden anzumelden. Die Frist wurde bis zum 31. Mai verlängert.

Ursprünglich sollten Geschädigte ihre Ansprüche bis spätestens 12. Februar auf einer eigens eingerichteten
Homepage anmelden. Der Hintergrund: Bargeldtransferdienste wurden in den vergangenen Jahren auch in Deutschland immer wieder von Kriminellen missbraucht, um anonym zu bleiben. Mit Lügengeschichten veranlassten Betrüger ihre Opfer zu Geldzahlungen. Beispielsweise wurde den Betroffenen am Telefon vorgespielt, sie hätten ein Auto oder einen Geldpreis gewonnen und müssten zum Erhalt eine Steuer oder Verwaltungsgebühr entrichten.

Die Behörden in den USA einigten sich mit dem Anbieter Western Union nun auf eine Entschädigung. Geld, das im Zeitraum 1. Januar 2004 bis 19. Januar 2017 über Western Union an Betrüger gesendet wurde, kann demnach zurückgefordert werden. Für die Entschädigung stehen insgesamt rund 586 Millionen Dollar zur Verfügung. Nach Prüfung ihres Falles sollen sie einen Anteil der Schadenssumme zurückerhalten.

Wer Probleme mit der englischen Sprache hat, sollte entweder Freunde, Bekannte oder Angehörige um Hilfe bitten oder Übersetzungshilfen im Internet nutzen, rät die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Ansprüche können auch schriftlich per Post angemeldet werden. Dazu müssen Betroffene auf der Homepage ein Formular ausdrucken, dieses ausfüllen und an eine Postfachadresse in den USA schicken. Das US-Justizministerium prüft dann jeden Anspruch. Das kann unter Umständen aber mehr als ein Jahr dauern.

Fotocredits: Jens Kalaene
(dpa/tmn)

(dpa)