Betriebliche Altersvorsorge – das muss man wissen

Die Deutschen sollen sich nicht mehr allein auf die gesetzliche Altersrente verlassen und zusätzlich auch selbst vorsorgen. Da sind sich fast alle großen Parteien in Deutschland einig. Neben der staatlich geförderten privaten Vorsorge (Riester- und Rürup-Rente) ist dies vor allem über die betriebliche Altersvorsorge (bAV) möglich. Die gibt es in verschiedenen Formen.

Betriebliche Altersvorsorge – Vorteile für Arbeitnehmer

Jeder angestellte Arbeitnehmer hat in Deutschland einen gesetzlichen Anspruch auf betriebliche Altersvorsorge. Das regelt das Betriebsrentengesetz (BetrAVG). Noch nutzt das nur jeder zweite Berechtigte, in Zukunft sollen das nach dem Willen der Politiker deutlich mehr werden. Das Prinzip der bAV ist, unabhängig von der angewandten Form, recht simpel: Der Arbeitnehmer erklärt sich bereit, einen Teil seines monatlichen Bruttolohns in die Altersvorsorge zu investieren. Der Arbeitgeber zahlt einen Teil dazu.

Für den Arbeitnehmer hat das den Vorteil, dass sein Anteil vor der Besteuerung von seinem Gehalt abgezogen wird. Er zahlt also weniger Steuern. Der Arbeitgeber kann seinen Teil als Betriebsausgabe ebenfalls steuerlich geltend machen. Außerdem kann er über seine Beteiligung an der betrieblichen Altersvorsorge den Arbeitnehmer motivieren und an das Unternehmen binden. Die Höhe der jeweiligen Anteile ist nicht vorgeschrieben, sondern verhandelbar. Im Idealfall für den Arbeitnehmer zahlt der Arbeitgeber die kompletten Beiträge. Mehr Infos über die betriebliche Altersvorsorge gibt es auch im Kundenmagazin Finanzplaner von Swiss Life Select.

Die Formen der betrieblichen Altersvorsorge

Die am häufigsten gewählte Form der bAV ist die Direktversicherung. Der Arbeitgeber schließt dabei bei einer Versicherungsgesellschaft für den Arbeitnehmer eine Lebensversicherung ab. Wechselt der Arbeitnehmer den Job, wird der Vertrag auf ihn übertragen. Er kann ihn dann entweder auf eigene Kosten oder von seinem neuen Arbeitgeber fortführen lassen. Je nach Vertrag kann er ihn auch beitragsfrei stellen oder das Guthaben auf einen neuen Vertrag übertragen lassen.

Weitere Formen der betrieblichen Altersversorgung sind Pensionskassen und -fonds, Direktzusagen und Unterstützungskassen. Auf die Leistungen von Direktversicherungen, Pensionskassen und -fonds gibt es einen Rechtsanspruch. Deshalb unterliegen sie der Versicherungsaufsicht und dürfen nur in bestimmte („sichere“) Anlagenformen investieren.

Der Rechtsanspruch gilt für die Unterstützungskasse nicht, weshalb es keine Vorschriften für die Anlageform gibt. Das erhöht das Risiko über die Höhe der auszuzahlenden Leistungen, ermöglicht aber auch höhere Renditen. Bei der Direktzusage verpflichtet sich der Arbeitgeber, dem Arbeitnehmer aus eigenen Mitteln eine spätere Versorgungsleistung zu zahlen. Zur Finanzierung dieser Leistung kann auch der Arbeitnehmer vertraglich vereinbarte Beiträge zahlen, die wiederum vor der Besteuerung vom Bruttolohn abgezogen werden.

Foto stammt von: kathrinm – Fotolia.com

Werbung