Beim Telefonvertrieb die Regeln beachten

Bei der Kaltakquise versucht ein Unternehmen potentielle Kunden zu generieren ohne dass diese vorher in irgendeiner Geschäftsverbindung standen. Die Rufnummer erhält das Unternehmen aus dem Telefonbuch. In der Praxis gestaltet es sich dann derart, dass das Telefon klingelt und man hebt und plötzlich ist eine fremde Stimme eines beliebigen Unternehmens am Hörer. Das ist nicht erlaubt. Man hört öfters, dass man am Telefon Verträge abschließt, bei denen man irgendetwas bestellt hat, was man eigentlich nicht möchte.

Grundregeln der Akquise beachten

Es gibt bei der Telefonakquise einige Grundregeln, die man beachten sollte. Die Anrufe werden meistens von einem Callcenter getätigt. Es ist generell nicht erlaubt, dass man ungebetene Anrufe erhält, auch wenn die eigene Telefonnummer im Telefonbuch Deutschland steht. Das gibt das Telemediengesetz in Deutschland vor. Aber unter bestimmten Bedingungen ist ein Anruf durchaus erlaubt. Der Anrufer, hier das beauftragte Callcenter, muss die eigene Rufnummer während des Anrufes freischalten und der Angerufene muss vorher eingewilligt haben, dass er telefonisch informiert werden möchte. Die Rufnummer des Anrufers muss übermittelt werden. So weiß der Angerufene im Vorfeld, dass er dies Nummer nicht kennt, aber trotzdem abhebt. Zusätzlich hat der Angerufene die Möglichkeit, sich die Rufnummer gegebenenfalls zu notieren.

Einwilligung muss vorliegen

Die Telefonnummern erhalten diese Unternehmen oft auch auf persönliche Einwilligung hin. Man hat vielleicht eine Bestellung aufgegeben, an einem Preisausschreiben teilgenommen oder im Internet die eigene Rufnummer hinterlegt. Dann darf das Unternehmen zu Werbezwecken oder zur Mitteilung von Neuigkeiten anrufen. Man hat immer die Möglichkeit einfach das Gespräch zu beenden. Unangenehm sind die Anrufe, die mit einer unterdrückten Rufnummer erfolgen, denn man wird so zusagen „kalt erwischt“. Das ist nicht erlaubt. Teilt man das dem Anrufer mit, beendet dieser meistens das Gespräch von sich aus. Die Kaltakquise hingegen ist gesetzlich nicht erlaubt, denn hier werden Telefondaten einfach der Reihe nach aus dem Telefonbuch abtelefoniert, ohne dass der Kunde im Vorfeld die Einwilligung dazu gegeben hat. Die Tatsache, dass man seine Rufnummer im Telefonbuch eingetragen hat, ist keine Einwilligung. Gesetzlich vorgegeben ist das Opt-in-Verfahren. Der Kunde muss durch eine Bestätigung mitteilen, dass er dazu einwilligt, dass das Unternehmen zu Werbezwecken oder dergleichen anrufen darf. Liegt diese Einwilligung nicht vor, so ist der Anruf gesetzlich nicht gestattet.

Generell kann ein Anruf auch informieren

Generell ist aber nichts gegen die Telefonakquise einzuwenden. Das ist ein legitimes Mittel der Unternehmen, um Meinungsumfragen zu starten oder aber um über neue Produkte und Dienstleistungen zu informieren. Der Kunde hat seine Daten, sprich die Rufnummer freiwillig angegeben und damit sein Einverständnis für einen solchen Anruf mitgeteilt. Oft ist es interessant und man kann einen Vorteil daraus ziehen, wenn man Informationen seitens des Unternehmens erhält. Sicher ist es ärgerlich, wenn die eigene Rufnummer ständig von Unternehmen angerufen wird, die einem irgendetwas anbieten möchten, nur weil man im Telefonbuch verzeichnet ist. Man wird gestört und im schlimmsten Fall erhält man einen Vertrag oder dergleichen, den man eigentlich gar nicht abschließen wollte. Hier gibt es aber ausreichend Hilfe bei den Verbraucherverbänden. Meistens kommt man aus diesen Verträgen raus. Man sollte auch nicht seinen Eintrag im Telefonbuch löschen. Das ginge zu weit.

Image: Andersen Ross – Fotolia

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