BAföG trotz Schulden? Darauf kommt es an

Studenten können BAföG beantragen, um bei einem geringen Einkommen eine regelmäßige, finanzielle Unterstützung zu erhalten. Bei der Beantragung werden die aktuellen Einkommen des Studenten und seiner Eltern mit eingerechnet. Auch das Vermögen der Eltern ist relevant. Doch neben dem Einkommen und Vermögen der Eltern und des Auszubildenden werden auch Schulden für eine BAföG Förderung berücksichtigt.

Vermögen kann um vorhandene Schulden gekürzt werden

Bei einer BAföG Förderung wird eigenes Vermögen des Auszubildenden zum Zeitpunkt der Antragstellung angerechnet. Echte Schulden und andere Lasten können sich auf die Finanzlage des Antragstellers auswirken. Das können zum Beispiel Darlehensverträge bei einer Bank sein. Hat ein Auszubildender bereits ein BAföG Darlehen bezogen, zählt dieses nicht zu den Schulden und reduziert auch nicht das Vermögen. Darlehensverträge von Familienangehörigen werden nur anerkannt, wenn sie unter den Voraussetzungen wie bankübliche Darlehen entstanden sind. Hier müssen entsprechende Abreden, der exakte Zeitpunkt und die Gründe für den Vertragsabschluss genau dargelegt werden. Dabei sind unterschiedliche Rahmenbedingungen Voraussetzung. Die Behörden möchten so die geltend gemachte Schuld von Unterhaltszahlungen, einer freiwilligen Unterstützung oder einer Schenkung abgrenzen. Weitere Informationen rund um das Thema Schulden erhalten Sie auch hier.

Freistellung bei Immobilien und Eigentumswohnungen

Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Eigentumswohnung oder ein selbst bewohntes Einfamilienhaus als Härtefall abrechnungsfrei gestellt werden. Aber auch bei einer nicht selbst bewohnten Immobilie ist eine Freistellung möglich. Zum Beispiel ist das möglich, wenn sie dem Antragsteller nicht allein gehört. Zahlen ihn seine Miteigentümer nicht aus, kann durchgesetzt werden, dass sein Anteil am Eigentum nicht mit angerechnet wird. In der Praxis gestaltet sich jedoch so eine Freistellung recht langwierig und mühselig.

Antrag muss korrekt und vollständig sein

Bei der Antragstellung einer BAföG Förderung sollten alle Angaben über die Vermögenslage und eventuelle Schulden wahrheitsgemäß und vollständig gemacht werden. Werden vorhandene Finanzen und Eigentum verschleiert oder einfach nicht angegeben, führt dies zu Problemen. Denn sobald ein Anfangsverdacht von Betrug besteht, könnte das bereits als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Die Geldbuße kann bis zu 2.500 Euro betragen. Handelt es sich um Betrug, ist mit einem Strafverfahren zu rechnen.

Foto: FM2 – Fotolia

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