Bafög rechtzeitig beantragen

Jena – Wann muss man seinen Bafög-Antrag stellen? Und wie lange dauert die Bearbeitung? Wer zum ersten Mal eine staatliche Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (Bafög) haben möchte, stellt sich oft diese Fragen.

Wichtig ist vor allem, rechtzeitig zu handeln. Den Antrag sollte man spätestens dann stellen, wenn das Studium beginnt, sagt Gottfried Krebs, Abteilungsleiter Studienfinanzierung des Studierendenwerks Thüringen.

Frage: Wer ist berechtigt, die Förderung zu bekommen?

Antwort: Entsprechend der Zielsetzung des Bafögs soll sichergestellt werden, dass niemand aus finanziellen Gründen gehindert ist, eine seiner Neigung, Eignung und Leistung entsprechende Ausbildung durchzuführen. Das heißt aber nicht, dass jeder, der seinen Ausbildungsunterhalt weder aus eigenen noch aus von anderen gewährten Mittel tragen kann, berechtigt ist.

Es müssen zum einen die persönlichen Voraussetzungen wie Staatsangehörigkeit, Eignung und Alter erfüllt sein. Zum anderen muss auch die Ausbildung selbst nach dem Bafög förderungsfähig sein. Sind diese Fragen positiv beantwortet, geht es an die Prüfung, welche finanziellen Mittel unser Antragsteller und – zumindest im Regelfall – dessen Eltern, gegebenenfalls auch der Ehegatte oder eingetragene Lebenspartner für den Ausbildungsunterhalt zur Verfügung stellen können. Erst danach können wir sagen, in welcher Höhe ein Bafög-Anspruch besteht.

Frage: Welche Unterlagen muss man einreichen?

Antwort: Bafög bekommt man – wir sind in Deutschland – nur auf Antrag. Die bundeseinheitlichen Antragsformulare gibt es bei jedem Amt für Ausbildungsförderung und im Internet auf den Seiten der jeweiligen Ämter für Ausbildungsförderung beziehungsweise der Seite des Bildungsministeriums. Auch gibt es mittlerweile die Möglichkeit, Anträge auf elektronischem Weg einzureichen, dies ist aber je nach Bundesland unterschiedlich ausgestaltet.

Der Umfang des Antrages erschlägt auf dem ersten Blick und schreckt auch den einen oder anderen davor ab, ihn zu stellen. Dem halten wir aber entgegen, dass zum einen der Antrag auf dem zweiten Blick gar nicht so problematisch ist – weder im Umfang noch im Inhalt – und die Ämter für Ausbildungsförderung gerne mit Rat zur Verfügung stehen.

Zum anderen könnte im Ergebnis eine staatliche finanzielle Unterstützung stehen, die zur Hälfte geschenkt und zur anderen Hälfte als zinsloses Darlehen gewährt wird. Zudem führt ein positiver Bescheid dazu, dass man eine Befreiung von den Rundfunkgebühren beantragen und regelmäßig auch erhalten kann.

Frage: Bis wann sollte man den Antrag stellen?

Antwort: Spätestens in dem Monat, in welchem die Ausbildung oder das Studium beginnt. Das ist im übrigen auch der früheste Förderungsbeginn. Es gilt das Monatsprinzip, was bedeutet, dass ab dem Monat, in dem der Antrag eingeht – egal ob am 1. oder am 30. – ein Anspruch besteht. Man muss aber mit einer Bearbeitungszeit von gut zwei Monaten rechnen. Daher empfehlen wir, den Antrag bereits dann einzureichen, wenn man die Zulassung erhalten hat. Man muss auch nicht warten, bis man alle Unterlagen beisammen hat: Das, was da ist, einreichen, so dass die Sachbearbeiter mit der Prüfung beginnen können, der Rest kommt später.

Fotocredits: Florian Schuh
(dpa/tmn)

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