Azubis sind von Anfang an gegen Unfallfolgen gesichert

Berlin – Berufseinsteiger sind in der gesetzlichen Rentenversicherung ab Beginn ihrer Ausbildung vor den finanziellen Risiken eines Unfalls bei der Arbeit geschützt.

Nach einem Jahr kommt auch eine Absicherung bei Freizeitunfällen und Krankheiten hinzu. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung Bund in Berlin hin.

Ist eine weitere berufliche Tätigkeit aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr möglich, wird eine Erwerbsminderungsrente gezahlt. Daneben stehen den Berufsstartern bereits nach sechs Monaten Leistungen zur medizinischen und beruflichen Rehabilitation zu.

Ist der Berufsstarter bereits verheiratet oder hat Kinder, können diese Angehörigen im Todesfall eine Hinterbliebenenrente erhalten.

Service:

Das Jugendportal der Rentenversicherung (www.rentenblicker.de) enthält auf die Lebenssituation junger Menschen zugeschnittene Informationen zur Rentenversicherung. Weitere Informationen enthält die kostenlose Broschüre «Berufsstarter und ihre Sozialversicherung». Diese kann am gebührenfreien Servicetelefon der Deutschen Rentenversicherung unter 0800 1000 4800 oder im Internet unter www.deutsche-rentenversicherung.de bestellt werden.

Fotocredits: Daniel Karmann
(dpa/tmn)

(dpa)