Aktuelle Änderungen im Arbeitsrecht: Das sollten Sie wissen

Zum Jahreswechsel 2013 traten einige Gesetze in Kraft, die sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer interessant sind. Die Änderungen im Arbeitsrecht betreffen vor allem geringfügige Beschäftigungsverhältnisse wie Minijob und Midijob, aber auch die Sozialversicherungsbeiträge und das Elterngeld. Weitere Änderungen gab es beim Lohnsteuerverfahren und bei der Kurzarbeit.

Neuregelungen bei geringfügig Beschäftigten

Der Gesetzgeber fördert geringfügige Beschäftigungsverhältnisse, indem er diese von Sozialversicherungsbeiträgen entlastet. Bisher mussten Arbeitnehmer bei einem Verdienst von bis zu 400 Euro, dem sogenannten Minijob, keinerlei Beiträge abführen. Diese Grenze wurde nun auf 450 Euro angehoben. Zugleich müssen Betroffene jedoch einen Rentenversicherungsbeitrag in Höhe von 3,9 % zahlen, der Arbeitgeber muss weiterhin eine Pauschale begleichen. Für Minijobber lohnt sich diese Neuerung: Sie sind zu einem geringen Betrag damit voll rentenversichert. Die Änderung betrifft aber nur Verträge, die nach dem 01. Januar geschlossen wurden. Für alle anderen gilt Bestandsschutz. Auch die Midijobs, bei denen sich die genaue Höhe des Prozentsatzes am Verdienst orientiert, unterliegen Änderungen: Der Korridor beträgt nun 450 bis 850 Euro und nicht mehr 400 bis 800 Euro.

Vereinfachungen und Erleichterungen

Nach zahlreichen Verzögerungen startete am 1. November letzten Jahres die elektronische Lohnsteuerkarte. Arbeitnehmer brauchen dadurch keine Lohnsteuerkarten in Papierform mehr. Bis Ende 2013 haben Arbeitgeber Zeit, auf ELStAM umzustellen. Sie sollten das möglichst schnell tun, da sie durch das elektronische Verfahren Verwaltungsaufwand einsparen.

Freuen können sich beide Seiten des Arbeitsmarkts über eine Absenkung des Rentenversicherungsbetrags: Dieser sank von 19,6 auf 18,9 %. Positives kann auch in Bezug auf die Kurzarbeiterregelung berichtet werden: In Not geratene Firmen unterstützt der Staat bis zu zwölf statt sechs Monate. Damit sollen Entlassungen verhindert werden. Die Voraussetzungen hierfür bleiben aber komplex, es empfiehlt sich die Beauftragung von Spezialisten, wie Sie sie z.B. unter http://www.anwalt-arbeitsrecht-online.de/ finden.

Zudem hat der Gesetzgeber eine Reform des BEEG beschlossen, welches den Bezug von Elterngeld regelt. Bisher durften Antragsteller in keiner einzigen Arbeitswoche während der Betreuungsphase die Höchstgrenze von 30 Stunden überschreiten, nun wird nur noch der Durchschnittswert während der Bezugszeit herangezogen.

Zahlreiche Verbesserungen im Arbeitsrecht

Seit dem Jahreswechsel sehen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer mit verschiedenen Neuerungen konfrontiert, die sie in der Regel begrüßen dürften. So wurde die Grenze für einen Minijob auf 450 Euro angehoben. Zwar müssen Beschäftigte ab sofort einen Beitrag zur Rentenversicherung leisten, dafür sind sie aber auch komplett versichert. Des Weiteren gab es eine Ausweitung der Kurzarbeiterregelung, eine Umstellung des Lohnsteuerverfahrens, eine Absenkung der Rentenbeiträge und eine Flexibilisierung des Elterngelds.

 

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